Seit über 15 Jahren bietet die Jugendgerichtshilfe bei Strafverfahren gegen junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren den Täter-Opfer-Ausgleich an, eine Option für Beschuldigte und Geschädigte, die nach einer Straftat entstandenen Probleme, Belastungen und Konflikte zu bereinigen.
Dieser Tatfolgenausgleich wird von einem Sozialarbeiter oder einer Sozialarbeiterin begleitet. Diese/r führt Einzelgespräche mit den Betroffenen, regt Täter und Opfer zu einer persönlichen Begegnung an und moderiert die dabei zustande kommenden Ausgleichsgespräche.
Die Konfrontation von Tätern und Geschädigten gewährleistet eine intensive Auseinandersetzung des Täters mit seiner Straftat und ihren Folgen. Die Täter müssen sich überlegen, ob und wie sie die Folgen ihrer Tat beheben können.
Dem Opfer gibt die Begegnung die Möglichkeit einerseits Gefühle wie Wut, Ärger und Angst auszusprechen, um die Tat zu verarbeiten sowie andererseits auch Ansprüche auf Schadensersatz und Wiedergutmachung geltend zu machen.
Nach einem erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich wird das Strafverfahren in der Regel eingestellt oder bei der Gerichtsverhandlung berücksichtigt.
Körperverletzungen machen mehr als die Hälfte aller Straftaten aus, die im Täter-Opfer-Ausgleich bearbeitet werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, Schlichtungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich