Städtischer Vollzugsdienst

Der Städtische Vollzugsdienst nimmt polizeiliche Aufgaben wahr, die übertragen worden sind:

  • durch die Ortspolizeibehörde, soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt hat.
  • nach Zustimmung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit ist der Städtische Vollzugsdienst dem Polizeivollzugsdienst gleichgestellt.

Leitbild des Städtischen Vollzugsdienstes

Das Leitbild ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses und orientiert unser Handeln im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten an unseren Werten (Grundrechte, u.a. Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrecht) und Ziele.

  1. Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns.
    Im Außenverhältnis als Bürger , im Innenverhältnis als Mitarbeiter. Der Umgang mit Menschen stellt an uns höchste Anforderungen. Wir sind für den Bürger da. Seine Anliegen respektieren wir und behandeln alle gleich. Wir alle arbeiten kameradschaftlich zusammen und unterstützen uns gegenseitig. Dabei gehen wir offen und ehrlich miteinander um. Unsere Führungskräfte handeln menschlich, gerecht und schaffen Vertrauen.
  2. Wir sorgen für Sicherheit in Stuttgart.
    Wir stehen für die Sicherheit der Menschen in Stuttgart ein und leisten Hilfe. Wir fühlen uns verantwortlich für den öffentlichen Raum. Objektiv und kompetent setzen wir das Recht durch. Wir arbeiten erfolgreich, sind für den Bürger präsent und gewährleisten so einen hohen Sicherheitsstandard und ein gutes Sicherheitsgefühl in Stuttgart.
  3. Wir arbeiten engagiert und professionell.
    Wir fühlen uns für unsere Stadt verantwortlich. Wir handeln menschlich und sind bereit, unsere Gesundheit und unser Leben für andere einzusetzen. Gesetzestreue und korrektes Auftreten zeichnen uns aus. Wir bündeln unsere Ressourcen und arbeiten effizient und effektiv. Unsere Organisation ist übersichtlich, erfordert kurze Wege und stärkt Eigenverantwortung.
  4. Wir legen Wert auf gute Zusammenarbeit.
    Nur gemeinsam können wir auf Dauer etwas Gutes erreichen. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit Bürgerinnen und Bürgern, Stadtverwaltung und Polizei zusammen. Die Stärkung des Gemeinwesens ist uns ebenso wichtig, wie gegenseitiger Respekt und Unterstützung zum Wohle der Menschen.
  5. Wir sind lernfähig.
    Unser Aufgabenbereich ist durch vielfältige Tätigkeiten und wachsende Anforderungen geprägt. Wir entwickeln uns dafür ständig weiter und werden so gesellschaftlichen und eigenen Ansprüchen gerecht. Das erreichen wir durch gut ausgebildetes und motiviertes Personal, moderne Ausstattung und eine leistungsfähige Organisation.

Aufgabenschwerpunkte bei übergreifenden Aufgaben

  • Zwangsstillegung von Fahrzeugen
  • Mitwirkung polizeibehördlicher Aufgaben auf Weisung
  • Schwerpunktaktionen in den Außenbezirken
  • Beratung zum Thema "Fuchsbandwurm und Raubwildproblematik allgemein" sowie Impfköderverteilung
  • Tiernotdienst
  • Überprüfung von Tierhaltungen
  • Mitwirkung bei Verhaltensprüfungen von Kampfhunden

Aufgabenschwerpunkte im Siedlungsbereich

  • Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen
  • Straßenverkehr/ -wesen
  • Melde-/ Pass-/ Ausweiswesen
  • Gewerbewesen

Blick auf den Hauptbahnhof und WagenburgVergrößern
Blick auf den Hauptbahnhof und Wagenburg; Foto: Amt für öffentliche Ordnung

Aufgabenschwerpunkte in Grünanlagen

Schutz vor

  • Beschädigung
  • Verunreinigung (Müll, Hundekot)
  • missbräuchlicher Benutzung von Einrichtungen
Überwachung
  • des Leinenzwangs bei Hunden
  • des Fütterungsverbots von Enten und Schwänen

Blick vom Killesbergturm (Großansicht)Vergrößern
Blick vom Killesbergturm; Foto: Amt für öffentliche Ordnung

Aufgabenschwerpunkte im Außenbereich

  • Schwerpunktaktionen
  • Umweltschutz
  • Feldschutz
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Jagd- und Fischereiwesen
  • Feststellung von Verkehrsbeeinträchtigungen

Aufgabenschwerpunkte Forst

  • Verstöße nach dem Landeswaldgesetz
  • Kontrolle forstlicher Einrichtungen
  • Kontrolle von Grillplätzen, Waldspielplätzen sowie jagdlicher Einrichtungen auf Sachbeschädigungen und Verunreinigungen
  • Parken und Fahren im Wald
  • Reiten außerhalb von Reitwegen
  • wildernde Hunde

Schutzhütte im Forst (Großansicht)Vergrößern
Schutzhütte im Forst, Foto: Amt für öffentliche Ordnung

Diensthunde

Diensthundeführerschule Stuttgart-Vaihingen

Einsatz: im Streifendienst, für den Objektschutz, bei Sondereinsätzen
Lehrgänge: Prüfung gemäß Verordnung des Innenministeriums

Diensthundeführerin des Städtischen VollzugsdienstesVergrößern
Diensthundeführerin des Städtischen Vollzugsdienstes - Foto: Amt für öffentliche Ordnung

Fahrradstreife

Der Städtische Vollzugsdienst setzt neuerdings Fahrradstreifen ein.

Kontrolliert werden schwerpunktmäßig Parkanlagen und Naherholungsgebiete, die schneller mit dem Fahrrad zu erreichen sind, als mit dem Fahrzeug oder zu Fuß.

Fahrradstreife des städtischen Vollzugsdienst (Großansicht)Vergrößern
Fahrradstreife in den Parkanlagen, Foto: Amt für öffentliche Ordnung

Städtischer Tiernotdienst

Retten und Bergen von Tieren in Notlagen

Tiernotfahrzeug des Städtischen VollzugsdienstVergrößern
Tiernotfahrzeug des Städtischen Vollzugsdienst, Foto: Amt für öffentliche Ordnung
 
 

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