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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz anmelden - als Hauptwohnsitz

Wenn Sie nach Stuttgart ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nachdem Sie eingezogen sind, in einem Bürgerbüro anmelden.

Sofern Sie Ihre Wohnungsanmeldung persönlich in einem der 22 Bürgerbüros im Stadtgebiet durchführen, können Sie weitere Dienstleistungen, die sich aus Ihrem Umzug ergeben, gleich mit erledigen. Beispielweise sind das:

  • Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises durchführen
  • Adressaufkleber für den Personalausweis erhalten
  • Adressänderung Ihres Reisepasses oder Ihres eAT durchführen
  • Umschreibung Ihres Fahrzeuges auf die neue Anschrift vornehmen
  • Bewohnerparkausweise für Ihre neue Wohnung erhalten
  • "Familiencard" für Stuttgarter Familien erhalten

Ob Sie von der Meldepflicht befreit werden können, klären Sie bitte direkt in einem Bürgerbüro. Sie können z.B. von der Meldepflicht befreit werden, wenn Sie in Deutschland angemeldet sind und nur für maximal sechs Monate berufs- oder ausbildungsbedingt in Stuttgart leben. Das gilt z.B. auch, wenn Sie aus dem Ausland nach Stuttgart ziehen und nur für maximal drei Monate hier leben.

Wenn Sie eine Betreuungsperson haben, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Sie ausübt, muss diese Betreuungsperson Sie anmelden und dafür die Bestellung oder den Gerichtsbeschluss mitbringen.

Hinweis: Sie benötigen von Ihrem Wohnungsgeber eine  Wohnungsgeberbescheinigung. Dies kann online durchgeführt werden.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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