Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Gesundheitsamt

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragungswegs minimiert werden.

Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung teilgenommen haben und über richtigen Umgang mit Lebensmitteln informiert wurden.

Das gleiche gilt, wenn Sie
  • sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Anmeldung zur Online-Belehrung

Bei der Erstbelehrung nach § 43 IfSG handelt es sich um eine Online-Belehrung (Film und Fragen). Die Anmeldung zur Online-Belehrung ist auf der Service-BW-Seite (öffnet in einem neuen Tab).
Falls Sie Probleme bei der Anwendung, Registrierung oder generelle technische Probleme haben sollten, wenden Sie sich bitte auf der Startseite des Service-Portals ganz unten unter -Kontakt- an die zuständige Stelle. Hier wird Ihr Anliegen schnellstmöglichst bearbeitet.

Gesundheitsamt

Umwelthygiene und Hygienekontrolle - Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise