Bewohnerparkausweise
Zum Hintergrund
Bereits im Jahre 1984 hat der Stuttgarter Gemeinderat erstmals beschlossen, auf Grund der zunehmend schwieriger werdenden Parksituation in bestimmten zentrumsnahen Gebieten den vorhandenen Parkraum neu zu verteilen und dabei Anwohner vorrangig zu berücksichtigen. Kurzparken und Lieferverkehr sollen weiterhin ermöglicht, Dauerparker aber verdrängt werden. Bürger, die in einem Parkgebiet mit Hauptwohnung gemeldet sind, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis, der zum Parken im ausgewiesenen Gebiet berechtigt.
Der Parkausweis
Die entsprechenden Parkberechtigungen werden in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt - sie sind durch spezielle Maßnahmen gegen Mißbrauch geschützt.
Parkgebiete
Zur Zeit sind folgende Parkgebiete ausgewiesen:
- Stöckach
- Stitzenburgviertel
- Heusteigviertel (2 Teilgebiete)
- Justizviertel und Kernerviertel.
- Parkraum West (8 Teilgebiete)
Parken in Stuttgart-West
Wo bekomme ich einen Bewohnerparkausweis
Sie können den Bewohnerparkausweis in folgenden Bürgerbüros beantragen:
Onlineantrag
Zur Onlineantragstellung
(neues Fenster mit verschlüsselter Verbindung)
Hinweise zur Onlineantragstellung:
Der Service Onlineantragstellung steht Ihnen für Erst- und Folgeanträge und nur dann zur Verfügung, wenn Sie in den Regelungsgebieten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das von Ihnen verwendete Kraftfahrzeug auf Sie selbst als Halter zugelassen ist.
Nach positiver Prüfung Ihrer Antragsdaten wird Ihnen der Parkausweis per Post zugesandt. Bei Rückfragen melden wir uns unter den von Ihnen genannten Kontaktdaten. Die Gebührenverrechnung erfolgt online durch Lastschrift oder Kreditkarte.
Bei Änderungen (Kfz-Kennzeichen) und weiteren Sonderfällen wie zum Beispiel wechselnde Kennzeichen oder abweichenden Halterdaten beantragen Sie bitte Ihren Parkausweis persönlich in einem der aufgeführten Bürgerbüros.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind entsprechend bei der Meldebehörde angemeldet.
Bei persönlicher Vorsprache sind folgende Unterlagen vorzulegen:- Personalausweis/Reisepass
- Kfz-Papiere
- Fahrzeug-Nutzungsbestätigung, falls nicht selbst Halter
- Nutzungsüberlassungserklärung (PDF - 14 KB)
- bisherigen Parkausweis (soweit vorhanden)



