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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Bewohnerparkausweis beantragen

Wenn Sie in einem  Parkgebiet (Öffnet in einem neuen Tab) mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind und keine private Garage oder privaten Stellplatz besitzen (auch angemietet), können Sie einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis berechtigt Sie zum Parken in einem ausgewiesenen Gebiet. Sie können den Parkausweis bequem online beantragen.

In besonderen Fällen beantragen Sie bitte Ihren Parkausweis persönlich in einem der unten aufgeführten Bürgerbüros:

  • Änderungen bei bestehenden Bewohnerparkausweisen
  • Aufnahme von bis zu drei Kennzeichen
  • Umzug in ein anderes Regelungsgebiet
  • Verlust des Bewohnerparkausweises
  • Aufnahme von ausländischen Kennzeichen

Einen Überblick über die Parkgebiete in Stuttgart erhalten Sie hier: Parkraummanagement.

Jede Person erhält nur einen Parkausweis. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, werden diese gemeinsam auf einem Parkausweis eingetragen (maximal drei Fahrzeuge).
Nutzer von Carsharingunternehmen benötigen seit 01.01.2023 keinen Bewohnerparkausweis mehr, weil sie in den Bewohnerparkgebieten sowie an allen Parkscheinautomaten in Stuttgart kostenlos parken können. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.12.2024. Die Vorschriften über Halt- und Parkverbote bleiben unberührt. Ebenso sind die Anordnungen an Parkscheinautomaten wie eine zeitliche Höchstparkdauer weiterhin zu beachten. Eine Übersicht der anerkannten Carsharingunternehmen finden Sie unter  Carsharing (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie in dem Bereich der Gebührenzone Stuttgart-City wohnen, gelten besondere Regelungen. Um dort Parken zu können, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen:  www.stuttgart.de/parkenincity.

Tipp: Geben Sie bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse an. So erhalten Sie sechs Wochen vor Ablauf Ihres Bewohnerparkausweises eine Erinnerungsmail mit dem direkten Link zur Online-Antragstellung.

Online-Service

Sie können den Bewohnerparkausweis als Erst- und Folgeantrag online beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Antragsstellung.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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