Die Landeshauptstadt trifft weitere Vorkehrungen, um Geflüchtete aus der Ukraine versorgen zu können. Die Verwaltung organisiert unter anderem die Erstaufnahme und die Infrastruktur. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Unterbringung.
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Wie organisiert die Verwaltung die Unterbringung von Flüchtlingen?
Die Landeshauptstadt hat ihre Unterbringungs-Möglichkeiten für Menschen, die Schutz vor dem Krieg gegen die Ukraine suchen, ausgeweitet. Die Stadt Stuttgart nutzt auch Hallen für die Erstaufnahme der ukrainischen Schutzsuchenden.
Die Landeshauptstadt orientiert sich am Stuttgarter Weg - an einer guten, dezentralen Unterbringung, einer Ankommenskultur und enger Kooperation mit ehrenamtlich Engagierten. In der Regel erfolgt die Unterbringung wie folgt: Im ersten Schritt steht die Unterbringung in Herbergen und Hotels als Sammelunterkunft im Fokus, in einem zweiten Schritt werden auf die von Bürgerinnen und Bürgern angebotenen Wohnungen zurückgegriffen und nur im Notfall auf Sport‐ und Versammlungshallen.
Es gib folgende Möglichkeiten der Unterbringung. Hierbei sind die ausländerechtlichen Bestimmungen zu beachten:
1. Private Unterkunft: Ukrainische Staatsangehörige können derzeit privat bei Verwandten oder Bekannten wohnen oder in einer eigenen Wohnung wohnen. Sie können auch in einem Hotel oder Pension wohnen.
2. Keine private Unterkunft: Wenn Sie neu in Stuttgart angekommen sind und keine private Unterkunftsmöglichkeit besteht, kommen Sie bitte in die Anlaufstelle für ukrainische Schutzsuchende in der Nähe vom Hauptbahnhof.
Sobald ein Asylantrag gestellt wird, besteht die Verpflichtung vorübergehend in der Landeserstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Danach erfolgt die Zuweisung in ein Bundesland bzw. in einen Landkreis in Baden-Württemberg. Auf verwandtschaftliche Beziehungen kann Rücksicht genommen werden.
Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, das heißt die Bewohner teilen sich Küche, Bad und Toilette.
Müssen ukrainische Staatsangehörige einen Wohnsitz anmelden?
Ein Wohnsitz ist erst dann notwendig, wenn Sozialleistungen beantragt werden oder ausländerrechtliche Angelegenheiten geklärt werden müssen.
Warum muss ich Haustiere registrieren lassen?
Die Landeshauptstadt Stuttgart bittet Geflüchtete aus der Ukraine, mitgebrachte Hunde, Katzen oder Frettchen umgehend bei der Dienststelle für Veterinärwesen registrieren zu lassen.
Idealerweise erfolgt die Kontaktaufnahme über die E‐Mail‐Adresse lebensmittelueberwachung.veterinaerwesenstuttgartde oder unter der Rufnummer 0711 / 216−88590. Bei der Registrierung der Tiere wird unter anderem der Status der Tollwutschutzimpfung überprüft und es werden erforderliche weitere Schritte veranlasst.
Haustiere, die von ukrainischen Geflüchteten mitgebracht werden, sollen nach Möglichkeit bei ihren Besitzer*innen verbleiben dürfen. Um Infektionsrisiken, vor allem mit Tollwut auszuschließen, sollen Tierhalter*innen zunächst aufgeklärt werden. Amtsveterinäre vom Amt für öffentliche Ordnung klären vor Ort,ob die Tiere geimpft und gechippt sind und es für sie einen gültigen Heimtierausweis gibt.
Bei Bedarf werden die Amtsveterinäre kostenlos die fehlende Impfung nachholen, einen Chip setzen und den Heimtierausweis ausstellen. Auch bei nachgeholtem Impfschutz muss ein Haustier für insgesamt vier Monate in Quarantäne. Sofern irgend möglich, erfolgt dies im Wege einer sogenannten Heimquarantäne bei der Halterin oder dem Halter in der Unterkunft. Wichtig hierbei ist, dass das Tier in einer Familie oder geschlossenen Gruppe gehalten werden kann und dass ein Kontakt mit anderen Tieren ausgeschlossen wird.
Darf ich öffentliche Verkehrsmittel in Stuttgart kostenlos nutzen?
Nahverkehr in Stuttgart: Für den öffentlichen Nahverkehr in Stuttgart gilt die Regelung des Verkehrs‐ und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Bitte informieren Sie sich auf der VVS-Homepage (Öffnet in einem neuen Tab).
Fernverkehr in Deutschland: Für den Fernverkehr in Deutschland gilt die Regelung der Deutschen Bahn (DB). Bitte informieren Sie sich auf der DB-Homepage (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst.