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Landeshauptstadt Stuttgart

Flüchtlinge in Stuttgart

Vermietung von Immobilien für Flüchtlinge

Sie haben eine Immobilie im Stadtgebiet Stuttgart, die Sie für die Unterkunft von Flüchtlingen vermieten möchten? Wir danken für Ihr Engagement bei der Unterstützung zur Unterbringung geflüchteter Menschen.

Auch in Stuttgart suchen Geflüchtete Wohnraum. (Symbolbild)

Direkt- und Zimmervermietung

Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass die direkte Vermietung am einfachsten und schnellsten ist. Das bedeutet, dass Sie einen direkten Mietvertrag mit den Personen Ihrer Wahl abschließen.

Mietvertrag mit der Stadt Stuttgart

In diesem Fall mietet das Liegenschaftsamt eine Wohnung oder ein Wohnhaus vom Vermieter an und zahlt die Miete und Nebenkosten an den Vermieter. Das Belegungsrecht liegt grundsätzlich beim Sozialamt, welches die Wohnung mit Geflüchteten belegt.

Die Anmietung durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt ausschließlich im Rahmen des Stuttgarter Mietspiegels. Wir bitten Sie daher Ihr Wohnungsangebot entsprechend der Kriterien des Mietspiegels einzuordnen und uns eine konkrete Mietpreisvorstellung pro Quadratmeter zu übermitteln. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Mietverhältnis mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren oder unbefristet abgeschlossen wird.

Bei möblierten Wohnungen und Wohnhäusern wird die Landeshauptstadt Stuttgart nicht für die Reparatur, Ersatz, Instandhaltungen und Entsorgung der vom Vermieter in der Wohnung oder im Wohnhaus zur Nutzung überlassenen Möbel und Elektro-Geräte aufkommen. Dies wird vertraglich zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Vermieter vereinbart.

In einer Übersicht haben wir Antworten auf weitere wichtige  Fragen zur Wohnraumvermietung an Geflüchtete zusammengestellt.

Garantievertrag mit dem Sozialamt Stuttgart

Diese Variante richtet sich ebenfalls an Privatpersonen, die  Wohnraum vermieten wollen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass der Mieter bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Hier wird der unbefristete Mietvertrag zwischen dem Vermieter und ausgewählten, vorgemerkten Wohnungssuchenden (Mieter) abgeschlossen.

Das Sozialamt sichert Garantieleistungen für Kaltmiete und Nebenkosten über die Laufzeit von zehn Jahren, unterstützt mit einem Zuschuss für Instandhaltungsmaßnahmen bis zu 10.000 Euro und begleitet das Mietverhältnis mit einer städtischen Ansprechperson. Neben dem Mietspiegel der Landeshauptstadt Stuttgart sind die Mietobergrenzen der Jobcenter und des Sozialamts einzuhalten. Ein Beispiel: Bei einem 3-Personenhaushalt darf die monatliche Kaltmiete 726 Euro nicht übersteigen.

Falls Sie als Vermieter an einem Garantievertrag mit dem Sozialamt Stuttgart interessiert sind, senden Sie Ihr Angebot bitte an die folgende Poststelle:  garantievertraegestuttgartde

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nur Objekte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart abwickeln können. Aufgrund der aktuellen Lage, sowie der Vielzahl an Immobilienangeboten und Nachrichten, kann es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.
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