Bürgerversammlungen
Direkte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ist sehr wichtig. In einer Bürgerversammlung können Einwohnerinnen und Einwohner informiert und wichtige Gemeindeangelegenheiten erörtert werden. Ein direkter Austausch mit dem Oberbürgermeister und/oder der Bezirksvorsteherin/des Bezirksvorstehers ist möglich.
Rechtliche Grundlage
Die Bürgerversammlung ist in § 20 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verankert. Danach soll in der Regel einmal im Jahr eine Bürgerversammlung stattfinden. Nach der "Ordnung für Bürgerversammlungen der Landeshauptstadt Stuttgart" ist festgelegt, dass in Stuttgart diese Versammlungen jeweils für einen der 23 Stadtbezirke stattfinden. So ist gewährleistet, dass die Bürgerversammlung sich mit einem übersichtlichen Gebiet befasst. Ordentliche Bürgerversammlungen finden circa alle vier bis fünf Jahre in jedem Stadtbezirk statt. In der Landeshauptstadt finden so etwa vier Bürgerversammlungen jährlich statt.
Einladung und Bericht
Zu jeder Bürgerversammlung lädt der Oberbürgermeister zusammen mit der Bezirksvorsteherin/dem Bezirksvorsteher ein. Dazu schreibt die Bezirksvorsteherin/ der Bezirksvorsteher einen kurzen Bericht, der jeweils zwei Wochen vor einer Bürgerversammlung im Bürgerbüro des Stadtbezirks und an weiteren Stellen, die der Presse zu entnehmen sind, zur Mitnahme ausliegt sowie in www.stuttgart.de als pdf-Dokument veröffentlicht wird. So hat jede Bürgerin/jeder Bürger die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen und Projekte zu informieren und Anregungen, Fragen und Kritik direkt an die Verwaltung des Stadtbezirks zu richten.
Ablauf der Bürgerversammlung
Kurz vor Beginn der Bürgerversammlung lädt der Stadtbezirk jeweils zu einer Informationsausstellung am jeweiligen Veranstaltungsort ein. Hier präsentieren die städtischen Ämter, Polizei, Vereine und andere Organisationen Informationen zu aktuellen Projekten und Themen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Um während der Bürgerversammlung das Wort des Oberbürgermeisters erteilt zu bekommen, sollte vorab ein Wortmeldezettel (liegt aus) ausgefüllt und abgegeben werden. Die Wortmeldungen werden, nach Themen gebündelt, aufgerufen. Rederecht haben nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner, d.h. auch Personen, die noch nicht volljährig sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines EU-Staates besitzen.
Unterthemen
- Bad Cannstatt - Bürgerversammlung
- Birkach - Bürgerversammlung
- Botnang - Bürgerversammlung
- Degerloch - Bürgerversammlung
- Feuerbach - Bürgerversammlung
- Hedelfingen - Bürgerversammlung
- Möhringen - Bürgerversammlung
- Mühlhausen - Bürgerversammlung
- Münster - Bürgerversammlung
- Obertürkheim - Bürgerversammlung
- Sillenbuch - Bürgerversammlung
- Stammheim - Bürgerversammlung
- Stuttgart-Mitte - Bürgerversammlung
- Stuttgart Nord - Bürgerversammlung
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- Stuttgart-West - Bürgerversammlung
- Untertürkheim - Bürgerversammlung
- Vaihingen - Bürgerversammlung
- Wangen - Bürgerversammlung
- Weilimdorf - Bürgerversammlung
- Zuffenhausen - Bürgerversammlung
- Plieningen - Bürgerversammlung

