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Informationen zur Bundestagswahl

Die Wahlperiode des Bundestags beträgt grundsätzlich vier Jahre. Im Wahlsystem werden Grundsätze der Mehrheits- und der Verhältniswahl verbunden. Dafür hat jeder Wähler zwei Stimmen; die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers im Wahlkreis und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. 299 der regulär 598 Abgeordneten werden durch einfache Stimmenmehrheit in den Wahlkreisen direkt gewählt. Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden danach auf die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelten Gesamtsitzzahlen einer Partei angerechnet und die eventuell verbleibenden Sitze nach der Landesliste vergeben. Gewinnt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise als ihr Sitze nach Zweitstimmen zustehen, bleiben ihr diese als so genannte Überhangmandate erhalten.

Die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich im Herbst 2013 stattfinden.


Grafik Bundestagsadler

Wer ist wahlberechtigt?

  • Deutsche im Sinne von Art. 116 GG, die
  • das 18. Lebensjahr vollendet und
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Auslandsdeutsche auf Antrag

Wie wird gewählt?

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