Die individuelle Chancengleichheit bezieht sich auf diese grundgesetzlich verbürgte Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Bestätigt wurde dieser Leitsatz ausdrücklich durch die Ergänzung des Grundgesetzartikels im Jahr 1994. Hier wird deutlich gesagt, dass Frauen und Mädchen mehr als den verankerten Rechtsanspruch brauchen, damit das Grundrecht auf Gleichberechtigung in allen Bereichen Wirklichkeit wird.
Auch das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen Ziel es ist, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alterns oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen", dient nun als Auftrag für die Gestaltung individueller Chancengleichheit.
Der Stuttgarter Oberbürgermeister hat die individuelle Chancengleichheit ins Zentrum von Politik und Verwaltung in der Landeshauptstadt gerückt.
Chancengleichheit bedeutet dabei, dass