Fundsachen
Was tun, wenn Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden haben? Hier finden Sie die wichtigsten informationen:
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Wo kann ich eine Fundsache abgeben
Gefundene Gegenstände können neben dem zentralen Fundbüro auch bei den Bürgerbüros abgegeben oder abgeholt werden.
Gegenstände bis zu einem Wert von 10 EUR werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe bei der Fundsachenstelle oder den Bürgerbüros ist nicht erforderlich.
- Bürgerservice in den Stadtbezirken
Fundfahrräder sind grundsätzlich bei den Polizeidienststellen abzugeben.
Fundsachen im Bereich von Verkehrsbetrieben
Wurde ein Gegenstand im Bereich von Verkehrsbetrieben (Fahrzeuge, Haltestellen, Wartehäuschen) verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte an die DB oder SSB.
Aufbewahrungszeit
Die Fundsachenstelle verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.
Aushändigung von Fundsachen
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen.
Handy verloren
Die Fundsachenstelle Stuttgart erfasst die Gerätedaten (Kartennummer/IMEI-Nummer) gefundener Handys und meldet diese an die jeweiligen Mobilfunkanbieter weiter.
Eine Benachrichtigung der Kunden über den Fund erfolgt ausschließlich durch die Mobilfunkanbieter.
Danach kann das Mobiltelefon bei der Fundsachenstelle abgeholt werden.
Die Aushändigung ist nur gegen Vorlage einer Originalrechnung/ Kaufbeleg des Mobilfunkanbieters, Personalausweis sowie des Fundanschreiben möglich.
Bei Suchanfragen an die Fundsachenstelle bitten wir Sie, Ihre Kartennummer oder IMEI-Nummer bereitzuhalten. Diese Angaben finden Sie auf der Rechnung des Mobilfunkanbieters oder auf der Originalverpackung des Handy.
Schlüssel verloren
Bedingt durch die große Anzahl eingehender Schlüssel ist eine telefonische- oder eine Anfrage per E-Mail an die Fundsachenstelle nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Verlust möglich. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine persönliche Suche bei der Fundsachenstelle möglich.
Finderlohn
Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln
Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes.
- über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert.
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3% des Wertes.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr berechnet sich nach der Formel des gesetzlichen Finderlohns und beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes.
- über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert.
- Bei Tieren beträgt die Gebühr 3% des Wertes.

