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Landeshauptstadt Stuttgart

Rathaus

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er ist das Hauptorgan der Gemeinde und hat eine Fülle an Aufgaben.

Das Stuttgarter Rathaus ist politischer Mittelpunkt der Landeshauptstadt und Sitz der Verwaltung.

Der Stuttgarter Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben überträgt. 

Der Gemeinderat erlässt unter anderem Satzungen, beschließt den Haushalt und entscheidet über die Gestaltung des Gemeindegebietes, wie zum Beispiel über Investitionen in öffentliche Projekte, die Verabschiedung von Bebauungsplänen oder die Förderung von Einrichtungen. Auch die Kontrolle der Stadtverwaltung obliegt dem Gemeinderat. Um Entscheidungen fachlich abzuwägen und sachgerecht zu besprechen, kann der Gemeinderat beschließende oder beratende Ausschüsse bilden.

Die Arbeit der Stadträtinnen und Stadträte

Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen neu gewählt. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Stuttgart sind 60 Stadträtinnen und Stadträte ehrenamtlich tätig.

In einer Großstadt wie Stuttgart wenden die Gemeinderatsmitglieder viel Zeit pro Woche für ihr Ehrenamt auf. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Neben den Gemeinderatssitzungen fallen zahlreiche weitere Tätigkeiten an, wie zum Beispiel die Arbeit in den Ausschüssen, die eigene Sitzungsvorbereitung, die Fraktionsarbeit, Kontakte zu Verbänden, Verwaltung und Bürgerschaft.

Haupt- und Personalamt

Geschäftsstelle des Gemeinderats

Symbolbild Organisations-Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Leif Piechowski