Erweiterte Gewerberegisterauskunft
Darüber hinausgehende Daten, eine so genannte "erweiterte" Gewerberegisterauskunft können mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein besonderes rechtliches Interesse an der Auskunft gesondert schriftlich darlegt und auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegt.
Ein besonderes Interesse besteht zum Beispiel zur Durchsetzung von Forderungen.