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Landeshauptstadt Stuttgart

Rund ums Grundstück

Grundbucheinsichtsstelle

Durch die Grundbuchreform in Baden-Württemberg wurden die Grundbuchämter im Stadtgebiet Stuttgart aufgelöst und ihre Zuständigkeiten an die Ämter Böblingen und Waiblingen übertragen. Beim Stadtmessungsamt steht den Bürgerinnen und Bürgern aber noch eine zentrale Grundbucheinsichtsstelle zur Verfügung.

Im Kundenzentrum des Stadtmessungsamts können Sie die Einsicht ins Grundbuch beantragen.

Serviceleistungen beim Stadtmessungsamt

Beim  Kundenservice Stadtmessungsamt der Stadt Stuttgart können Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessenten Beratung, Auskunft und Einsichtnahme in das Grundbuch in Anspruch nehmen. Sie müssen sich also in der Regel nicht an die nun zuständigen Grundbuchämter wenden.

Die Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtmessungsamt kann jedoch keine Notariatsdienstleistungen ausüben, hierzu dienen private Notare als Anlaufstellen. Das Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern kann ausschließlich durch das Grundbuchamt erfolgen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die Grundbuchämter Waiblingen und Böblingen.

Zu den Serviceleistungen gehören:

  • Einsichtnahme in das Grundbuch
  • Auskünfte aus dem Grundbuch
  • Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchabschnitten
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Löschungsbewilligungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Vereine

Die Grundbucheinsichtsstelle des Stadtmessungsamtes ist innerhalb der Stadtverwaltung die einzige Stelle, bei der Ratschreiber angesiedelt sind. Ratschreiber einer Kommune haben unter anderem die Befugnis, Unterschriftsbeglaubigungen von Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise für Vereins- oder Bankangelegenheiten durchzuführen.

Um sich unnötige Wege zu ersparen, erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail bei der Grundbucheinsichtsstelle, ob ein persönlicher Besuch notwendig ist.

Benötigte Dokumente

Als Eigentümer eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um sich auszuweisen. Sind Sie nicht der Eigentümer, ist eine Vollmacht oder ein Erbnachweis notwendig. Die Mitarbeiter im Kundenservice beraten Sie gerne.

Zuständige Grundbuchämter

Durch die Grundbuchreform in Baden-Württemberg wurde die zersplitterte Struktur des Grundbuchwesens geordnet und neu aufgeteilt. Die Grundbuchführung wurde von den bisher mehr als 600 Grundbuchämtern auf 13 grundbuchführende Amtsgerichte übertragen.

Für Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind das  Grundbuchamt Waiblingen (Öffnet in einem neuen Tab) und das  Grundbuchamt Böblingen (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig. Die Anforderungen von Grundakten erfolgt beim  Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg (Öffnet in einem neuen Tab) in Kornwestheim.

Vorsicht vor überhöhten Kosten!

Private Anbieter von Kataster- und Grundbuchunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungs- bzw. Grundbuchverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet die Beschaffung von Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbüchern, Katasterkarten, Flurkarten oder Grundbuchauszügen an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungs- bzw. Grundbuchverwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen oder Grundbuchauszügen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungs- bzw. Grundbuchverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

Beim Stadtmessungsamt mit seinem Kundenzentrum und der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster oder Grundbuchauszüge. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.

Darüber hinaus erfolgt bei einer direkten Beantragung an das Kundenzentrum bzw. die Grundbucheinsichtsstelle im Stadtmessungsamt Stuttgart eine schnellere Bearbeitung Ihres Anliegens ohne den zusätzlichen Weg über einen Dienstleister. Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte unter unseren Kontaktinformationen.

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