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Gewerbemüll

Gewerbeabfälle sind haus- und sperrmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe, Handel, Industrie sowie aus dem Dienstleistungssektor, die gemeinsam mit Hausmüll in einer Abfallentsorungsanlage beseitigt werden.

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Entsorgung bei Gewerbebetrieben

Gewerbebetriebe können ihren Restabfall entweder

  • in städtischen Abfallbehältern sowie
  • in eigenen Behältern sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen in Form einer Direktanlieferung entsorgen.

Die Voraussetzungen für eine Direktanlieferung sind, dass wöchentlich mehr als 6.600 Liter unverdichtete Abfälle zur Beseitigung anfallen und der Gewerbebetrieb einen Antrag auf Ausschluss von Sammlung und Transport durch den städtischen Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart bei der Stadt gestellt hat. Dem Eigenbetrieb AWS müssen Direktanlieferer mittels des "Vereinfachten Entsorgungsnachweises" (VEN) Angaben über Herkunft, Art, Beschaffenheit und Menge des Abfalls sowie über dessen Erzeuger machen.

Entsorgung bei öffentlichen Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Ämter und Behörden können ihren Restabfall entweder in städtischen Abfallbehältern oder in Form einer Großanfallstelle entsorgen.

Die Voraussetzung für die Einrichtung einer Großanfallstelle ist, dass Grundstücke mit einem hohen Abfallaufkommen (Abfall zur Beseitigung) vorliegen. In Abstimmung mit dem städtischen Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart können die Eigentümer Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung (Altpapier) in eigenen 20 bis 40 Kubikmeter fassenden Mulden beziehungsweise sechs bis 20 Kubikmeter fassenden Presscontainern sammeln und diese dann durch die Stadt abfahren lassen.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den AWS-Kundenservice unter der Hotline
+49 711 216-88700 (Kundenberatung)
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