Gewerbebetriebe können ihren Restabfall entweder
Die Voraussetzungen für eine Direktanlieferung sind, dass wöchentlich mehr als 6.600 Liter unverdichtete Abfälle zur Beseitigung anfallen und der Gewerbebetrieb einen Antrag auf Ausschluss von Sammlung und Transport durch den städtischen Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart bei der Stadt gestellt hat. Dem Eigenbetrieb AWS müssen Direktanlieferer mittels des "Vereinfachten Entsorgungsnachweises" (VEN) Angaben über Herkunft, Art, Beschaffenheit und Menge des Abfalls sowie über dessen Erzeuger machen.