Bezirksbeirat und andere Gremien in Stuttgart-Süd

Gebührenverzeichnis

brennbarer Bauabfall und brennbarer Sperrmüll

Betrag

5,00 €

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart -AfS-)

Weitere Informationen

Bei der Anlieferung von brennbaren Bauabfällen und brennbarem Sperrmüll an einer Wertstoffhof-Annahmestelle fällt je angefangenem Kubikmeter eine Gebühr an. Diese Gebühr entfällt für Haushalte und Gewerbebetriebe, die an die städtische Regelabfuhr angeschlossen sind, bei Verwendung von jährlich maximal zwei Anmeldekarten für Sperrmüll auf Abruf. Je Karte können maximal drei Kubikmeter kostenfrei angeliefert werden. Für darüber hinaus angelieferte Mehrmengen wird eine Gebühr fällig.

Verknüpfte Themen