Schulgremien
Nicht nur das Kultusministerium, Landes- und Kommunalbehörden, Schulleitungen und Lehrer gestalten Schule. Auch Eltern und die Schüler selbst können sich beteiligen und ihre Meinungen und Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Die wichtigsten Gremien für eine erfolgreiche Partizipation stellen wir hier vor.
Elternbeirat in Schulklassen
Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule ist dabei Ziel aller Beteiligten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Elternbeiräte befassen sich mit Problemen, die von den Eltern an sie herangetragen werden. Über verschiedenste Aktionen und Elternspenden ermöglichen sie in vielen Fällen Anschaffungen, die die Schule aus ihrem normalen Budget nicht tätigen könnte. Sie wirken bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
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Gesamtelternbeirat einer Schule
Ihm gehören die gewählten Elternvertreter aller Klassen einer Schule an. In der Regel einmal im Halbjahr setzen sie sich mit der Schulleitung zusammen, um aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n zu wählen und um aktuelle Themen des Schullebens zu besprechen. Der/die Vorsitzende nimmt als Vertreter der Eltern an der Schulkonferenz teil. Dort können Schulinternas beschlossen werden wie zum Beispiel die Verteilung von Haushaltsmitteln, pädagogische Tage, Schulfeste, Teilnahme an Pilotprojekten und so weiter.
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Geamtelternbeirat Stuttgart
Der Gesamtelternbeirat vertritt die Interessen der Eltern aller SchülerInnen und Schüler in Stuttgart.
Die Elternbeiratsvorsitzenden jeder Schule finden sich in den Ausschüssen ihrer Schulart zusammen und behandeln dort spezifische Probleme. Aus diesen Ausschüssen werden je zwei VertreterInnen gewählt, die gemeinsam den Vorstand des GEB Stuttgart bilden.
Der Vorstand des GEB koordiniert die Arbeit der Ausschüsse und bündelt die Interessen der einzelnen Schularten. Im Schulbeirat und im Jugendhilfeausschuss vertritt der Vorstand des GEB die Positionen der SchülerInnen und Eltern.
Ausgehend vom Gesamtelternbeirat gibt es mehrere Möglichkeiten zur landesweiten Elternarbeit.Weitere Informationen finden Sie unter
Arbeitskreis der Gesamtelternbeiräte Baden-Württemberg
Aufgabe des Arbeitskreises ist die Interessenvertretung von Eltern und Schülern gegenüber Politik und Verwaltung. Mitglieder sind Delegierte der Gesamtelternbeiratsvorsitzenden aller Schulen eines Schulträgers.
Als gesetzlich verankertes, jedoch politisch unabhängiges Gremium verfasst der Arbeitskreis Stellungnahmen und Positionspapiere zu aktuellen Themen aus den Bereichen Schule, Bildung und Erziehung. Außerdem organisiert er Veranstaltungen und stellt wichtige Informationen bereit.
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Landeselternbeirat
Dem Landeselternbeirat gehören 29 gewählte Vertreter der Schularten aller Regierungsbezirke Baden-Württembergs an. Er ist ein Organ des Kultusministeriums des Landes und hat die Aufgabe, das Ministerium in allen schul- und bildungsrelevanten Fragen zu beraten.
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Landesschulbeirat
Der Landesschulbeirat ist ein Beratungsgremium des Kultusministeriums. Er berät das Kultusministerium bei der Vorbereitung grundsätzlicher Maßnahmen im Bereich des Schulwesens. Er ist berechtigt, dem Ministerium Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Im Landesschulbeirat sind alle an der Erziehung und Jugendbildung beteiligten Personengruppen vertreten.
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Landesschülerbeirat
Der Landesschülerbeirat - ein Beratungsgremium des Kultusministeriums Baden-Württemberg - ist die offizielle Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen auf Landesebene.
Das Kultusministerium informiert den Landesschülerbeirat über seine Vorhaben und legt ihm seine Gesetzesinitiativen und Verordnungen vor deren Inkrafttreten zur Beratung vor. Das Gremium kann dann dazu Stellung nehmen und auch eigene Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
Der
LSBR vertritt die Anliegen der Schüler darüber hinaus in der Öffentlichkeit. Er mischt sich in aktuelle bildungspolitische Debatten ein und nimmt an Diskussionsveranstaltungen teil.
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Schülermitverantwortung
Schüler können und sollen in der Schule mitbestimmen und mitgestalten. Die Schülermitverantwortung (SMV) ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Schulleitung, Lehrern und Schülern. In jeder einzelnen Klasse werden Klassensprecher gewählt, welche wiederum Schülersprecher wählen.
Die Schülervertretung hat das Recht auf Information seitens der Schulleitung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Außerdem übermittelt sie Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer und die Schulleitung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen oder auch die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
Die Möglichkeit zur Mitbestimmung an der Schule ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung eines guten Schulklimas.
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