Schulträgerschaft
Die Städte und Gemeinden sind Schulträger der Grundschulen, der Hauptschulen, der Realschulen, der Gymnasien und der meisten Sonderschulen. Die Landkreise können unter bestimmten Voraussetzungen Schulträger von Realschulen, Gymnasien und Sonderschulen sowie aller Schulen eines Bildungszentrums sein.
Der Landkreis tritt an die Stelle der Städte und Gemeinden, wenn
- eine Nachbarschaftsschule für mehrere Gemeinden einzurichten ist
- eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Sonderschule wesentliche überörtliche Bedeutung hat oder die Leistungsfähigkeit einer solchen Schule sonst nicht gewährleistet ist.
- beruflichen Gymnasien
- Berufsschulen
- Berufsfachschulen
- Berufskollegs
- Berufsoberschulen
- Fachschulen
- entsprechenden beruflichen Sonderschulen

