Reicht der Schulabschluss nicht zur Studienaufnahme in Deutschland aus, müssen Bewerber eine Feststellungsprüfung absolvieren, auf die sie sich in Studienkollegs vorbereiten können.
Die Studienkollegs bieten verschiedene Schwerpunktkurse an. Zum Abschluss müssen die Teilnehmer eine Feststellungsprüfung ablegen. Wer sie erfolgreich absolviert, ist berechtigt, ein Studium der Fächer, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen, aufzunehmen.Für ein Studium in Deutschland müssen Bewerber normalerweise ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Diese können durch die erfolgreiche Teilnahme an der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) oder durch die Prüfung "TestDaF" nachgewiesen werden. Die DSH wird nur an der Hochschule vor Ort abgenommen. TestDaF kann an vielen Testzentren in Deutschland und im Ausland abgelegt werden.
Anerkannt sind auch folgende Prüfungen
:
Das "Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II", die "Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts oder das "Große" oder "Kleine Sprachdiplom" des Goethe-Instituts.Ohne Prüfung zugelassen werden Bewerber, die ein Abitur an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland gemacht haben.
Ausnahme von der Deutschpflicht:
Wer in einem International Degree Programm studieren (Bachelor, Master, PhD) möchte, braucht vor Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die Unterrichtssprache dieser Programme ist meistens Englisch (manchmal auch Französisch). Deutschkenntnisse werden parallel zum Fachstudium erworben.
Einige Studienfächer sind mit einem Numerus clausus (einer Zulassungsbeschränkung) versehen.
Bundesweiter Numerus clausus:
Es gibt Fächer, für die es in der ganzen Bundesrepublik bedeutend mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Für sie gilt bundesweit ein Numerus clausus. Teilweise werden diese Studienplätze über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben, teilweise über die Hochschulen direkt. Genauere Informationen zu Terminen, aktuellen NC-Fächern und Auswahlkriterien gibt es auf der Homepage der ZVS.
Wo bewerben?:
Lokaler Numerus clausus:
Bei Fächern mit lokalem Numerus clausus (auch Orts-NC genannt), gilt die Zulassungsbeschränkung nur an einzelnen Hochschulen. Diese Studienplätze werden durch die jeweilige Hochschule direkt vergeben. Studienanwärter erfahren beim Akademischen Auslandsamt ihrer Hochschule, ob Sie ihre Bewerbung an das Akademischen Auslandsamt, das Studierendensekretariat oder an Uni Assist schicken müssen.