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Informationen für Studienanfänger aus dem Ausland

Studieren in Stuttgart

Im Bildungsbereich nimmt die Landeshauptstadt eine Spitzenstellung in Europa ein: Ob Lehre oder Forschung, ihre Universitäten, Hochschulen und Akademien genießen internationale Anerkennung. Studierenden aus der ganzen Welt bieten sich deshalb in Stuttgart beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche, hochqualifizeirte Ausbildung. Die Besonderheit des attraktiven Bildungsstandorts Stuttgart liegt dabei in der engen Verzahnung von High-Tech, praxisorientiertem Studium und partnerschaftlichem Austausch mit der Wirtschaft.

Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten in der Landeshauptstadt fragen Studieninteressierte immer wieder, welcher Weg nun "der beste" für sie sei. Diese Frage lässt sich natürlich nicht so ohne weiteres beantworten. Denn die Entscheidung für eine bestimmte Hochschule oder einen Studiengang hängt vor allem von persönlichen Vorstellungen und den eigenen Fähigkeiten ab. Ein guter Überblick über die Studienlandschaft lässt sich beispielsweise über die Internetseiten des Deutschen Akademischen Austausch Diensts (DAAD) und der Studieninformation Baden-Württemberg gewinnen ( vgl. "Weitere Informationen). Darüber hinaus halten die Stuttgarter Hochschulen jeweils spezielle Beratungsangebote für Studierende aus dem Ausland bereit.

Studenten der Universität StuttgartVergrößernStudenten der Universität Stuttgart. Foto Universität StuttgartStudenten der Universität Stuttgart. Foto Universität Stuttgart

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Studienberechtigung

Für das Studium an einer deutschen Hochschule müssen Bewerber aus dem Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, mit der Sie in ihrem Heimatland zum Studium zugelassen werden können. Dazu zählt vor allem ein Sekundarschulabschluss (zum Beispiel High School Diploma, Gaokao, Matura, A-Levels, Bachillerato). Außerdem - wenn dies im Heimatland verlangt wird - die erfolgreiche Teilnahme an einer Hochschulaufnahmeprüfung.

Um in Deutschland studieren zu können, muss der Schulabschluss der deutschen Hochschulreife entsprechen beziehungsweise als gleichwertig anerkannt sein.

Ob eine Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, lässt sich über das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Kultusminister-Konferenz abfragen.

Im Einzelnen gilt:
  • Bewerber aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum, die ihr Zeugnis (gegebenenfalls auch eine Hochschulaufnahmeprüfung) zum Studium im Heimatland berechtigt, dürfen auch in Deutschland studieren.
  • Bei Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten und Staatenlosen prüfen das Akademische Auslandsamt der Wunschhochschule oder Uni Assist, ob die Hochschulzugangsberechtigung für die Studienaufnahme in Deutschland ausreicht. Bei Nicht-Anerkennung müssen Studienbewerber eine Feststellungsprüfung ablegen.
  • Ausländische Bewerber, die an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg studieren wollen, müssen zuerst ihre Bewerbung an das Ausländerstudienkolleg der Hochschule Konstanz richten. Dort wird ihre Hochschulzugangsberechtigung und ihr Sprachzeugnis beurteilt.
Alternativ zur Feststellungsprüfung in Deutschland können - abhängig vom Herkunftsland - auch ein oder zwei erfolgreich abgeschlossene Studienjahre im Heimatland als Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland anerkannt werden.

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Feststellungsprüfung

Reicht der Schulabschluss nicht zur Studienaufnahme in Deutschland aus, müssen Bewerber eine Feststellungsprüfung absolvieren, auf die sie sich in Studienkollegs vorbereiten können.

Die Studienkollegs bieten verschiedene Schwerpunktkurse an. Zum Abschluss müssen die Teilnehmer eine Feststellungsprüfung ablegen. Wer sie erfolgreich absolviert, ist berechtigt, ein Studium der Fächer, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen, aufzunehmen.

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Deutschkenntnisse

Für ein Studium in Deutschland müssen Bewerber normalerweise ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Diese können durch die erfolgreiche Teilnahme an der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) oder durch die Prüfung "TestDaF" nachgewiesen werden. Die DSH wird nur an der Hochschule vor Ort abgenommen. TestDaF kann an vielen Testzentren in Deutschland und im Ausland abgelegt werden.

Anerkannt sind auch folgende Prüfungen :
Das "Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II", die "Zentrale Oberstufenprüfung" des Goethe-Instituts oder das "Große" oder "Kleine Sprachdiplom" des Goethe-Instituts.Ohne Prüfung zugelassen werden Bewerber, die ein Abitur an einer anerkannten deutschen Schule im Ausland gemacht haben.

Ausnahme von der Deutschpflicht:
Wer in einem International Degree Programm studieren (Bachelor, Master, PhD) möchte, braucht vor Beginn des Studiums keine Deutschkenntnisse nachzuweisen. Die Unterrichtssprache dieser Programme ist meistens Englisch (manchmal auch Französisch). Deutschkenntnisse werden parallel zum Fachstudium erworben.

Ausführliche Informationen zu Deutschprüfungen für den Hochschulzugang, Deutschkursen und Testzentren bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst.

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Zulassungsbeschränkungen

Einige Studienfächer sind mit einem Numerus clausus (einer Zulassungsbeschränkung) versehen.

Bundesweiter Numerus clausus:
Es gibt Fächer, für die es in der ganzen Bundesrepublik bedeutend mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Für sie gilt bundesweit ein Numerus clausus. Teilweise werden diese Studienplätze über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben, teilweise über die Hochschulen direkt. Genauere Informationen zu Terminen, aktuellen NC-Fächern und Auswahlkriterien gibt es auf der Homepage der ZVS.

Wo bewerben?:

  • Studienanwärter aus den EU-Staaten, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und Bildungsinländer bewerben sich für diese zentral zulassungsbeschränkten Fächer bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
  • Nicht-EU-Bürger bewerben sich direkt bei der von ihnen ausgewählten Hochschule oder bei Uni Assist

Lokaler Numerus clausus:
Bei Fächern mit lokalem Numerus clausus (auch Orts-NC genannt), gilt die Zulassungsbeschränkung nur an einzelnen Hochschulen. Diese Studienplätze werden durch die jeweilige Hochschule direkt vergeben. Studienanwärter erfahren beim Akademischen Auslandsamt ihrer Hochschule, ob Sie ihre Bewerbung an das Akademischen Auslandsamt, das Studierendensekretariat oder an Uni Assist schicken müssen.

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