Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Bodenrichtwertzone). Die Bodenrichtwerte werden jährlich neu beschlossen und in einer Bodenrichtwertkarte ( u.a. im Internet) veröffentlicht.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke des angegebenen Grundstückstyps oder auf Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Weicht das zu bewertende Grundstück von den Eigenschaften der Richtwertzone ab, ist zum Beispiel die Lage besser oder die Ausnutzung des Grundstücks geringer, so muss dies durch einen Zuschlag oder Abschlag berücksichtigt werden.

Die Bodenrichtwerte werden jährlich durch den Gutachterausschuss zum Stichtag 31. Dezember auf Grund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt beschlossen.

Die Bodenrichtwertkarten finden Sie auch im Online-Stadtplan unter dem Reiter Karten/Luftbilder.

Die Präsentation der Bodenrichtwerte

Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt auf zwei verschiedenen Kartenmaßstäben und Kartengrundlagen. Zum einen auf der Grundlage der Stadtkarte im Maßstab 1:16.000 (Stadtplan) mit einer Vergrößerung des Innenstadtbereichs im Maßstab 1:4.000 als Richtwertatlas im Format DIN A4. Zum anderen auf einer DVD , die neben der Darstellung im Maßstab 1:16.000 die Bodenrichtwerte in einer Darstellung auf der Basis der Stadtkarte im Maßstab von rund 1:2.500 mit einer flurstücksgenauen Darstellung präsentiert. Die beiden Maßstabsbereiche sind zoombar im Bereich 50 - 150 % .

Für steuerliche Angelegenheiten, insbesondere für Erbschafts- und Schenkungssteuer, gelten ggf. besondere Richtwerte.

Auskunft zum Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwertatlas, die Bodenrichtwert DVD und der Grundstücksmarktbericht werden über das Kundenzentrum des Stadtmessungsamtes vertrieben. Hier erhalten sie einfache mündliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte werden auf Antrag durch die Abteilung Immobilienbewertung und Beiträge erteilt.

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