Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 sind am Landgericht Stuttgart und den beiden Amtsgerichten Stuttgart und Stuttgart-Bad Cannstatt 670 Schöffen und 270 Jugendschöffen gewählt worden.
Verfahren
- In jedem fünften Jahr stellt die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils eigene Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen auf.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen. Für die Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss verantwortlich.
- Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt.
- Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das jeweils zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Landeshauptstadt Stuttgart bei der Wahl der Schöffen.
- An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus.
- Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Schöffen daran teilnehmen müssen, wird ausgelost.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Es können leider keine Bewerbungen mehr für die Vorschlagsliste angenommen werden.
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