Betreuungsweisung

Seit November 1996 bietet die Jugendgerichtshilfe für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren die Betreuungsweisung an. Die Jugendgerichtshilfe schlägt nach Absprache mit den jungen Menschen dem Gericht eine Betreuungsweisung vor und der Richter spricht diese Weisung dann als Urteil aus. Ziel der Betreuungsweisung ist es, die jungen Menschen beim Erlernen einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen, das Selbstwertgefühl zu stärken, die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu nutzen sowie neue Lebensperspektiven ohne Straftaten zu entwickeln.

Die Betreuungsweisung wird in Form einer sechsmonatigen Einzelbetreuung durchgeführt. Dabei finden regelmäßige wöchentliche Treffen mit dem Sozialarbeiter oder der Sozialarbeiterin statt.

Inhalte:

  • Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen für die Geschädigten
  • Entwicklung schulischer und beruflicher Perspektiven
  • Unterstützung bei Konflikten im Elternhaus, am Arbeitsplatz, in der Schule
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • lebenspraktische Hilfe zur Förderung der Selbständigkeit und konstruktiver Freizeitgestaltung
  • gemeinsame Aktivitäten

 
 

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