Stuttgart

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Landeswohnraumförderung und Städtisches Familienbauprogramm

Förderungen von Land und Stadt

Wer in Stuttgart ein Familienheim oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen will, wird vom Land und der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen mit
  • zinsverbilligten Darlehen aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm der L-Bank und
  • Zuschüssen aus dem städtischen Familienbauprogramm
intensiv unterstützt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Familien, Alleinerziehende, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften sowie Lebenspartnerschaften, wenn sie mindestens 1 Kind unter 18 Jahren haben, das im Haushalt wohnt.

Bei jungen Paaren ohne Kinder erfolgt die Förderung durch Optionsdarlehen der L-Bank mit der Zusage einer Ergänzungsförderung, wenn innerhalb von sechs Jahren Kinder hinzukommen.

Wie wird gefördert?

Eine Familie mit 2 Kindern kann ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank von 143.000 Euro im Neubau oder beim Erwerb bestehenden Wohnraums erhalten. Der Zinssatz für dieses Darlehen wird anfänglich um 2,25 % verbilligt. Wahlweise kann anstelle des Förderdarlehens ein Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals gewährt werden.
Von der Stadt kann diese Familie einen Baukostenzuschuss von bis zu 24.000 Euro erhalten.

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten von Stadt und Land gibt Ihnen unsere Übersicht Günstige Mittel zum Bau und Kauf von Wohneigentum in Stuttgart, die Sie unter Publikationen finden.

Durch die Kumulation der verbilligten L-Bank-Darlehen mit den städtischen Zuschüssen werden Familien bereits mit einem mittleren Einkommen und geringem Eigenkapital in die Lage versetzt, in Stuttgart Wohneigentum zu erwerben.

Wie aus dem unter Publikationen veröffentlichten Berechnungsbeispiel ersichtlich, ist aufgrund der intensiven Förderung die Finanzierungsbelastung meist nicht höher als die Miete einer vergleichbaren Mietwohnung. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für den Erwerb von Bestandsimmobilien, da diese Wohnungen meist preiswerter sind.

Wie erhält man die Förderung?

Förderanträge erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften und Wohnen, Wohnbauförderung, während der Besuchszeiten.

Anschrift und Kontaktdaten:

Sie können den Antrag aber auch auf der Internetseite der L-Bank unter Privatpersonen/Wohnraumförderung/Eigengenutzter Wohnraum/Downloads als pdf-Dokument herunterladen.

Den Antrag für das städtische Familienbauprogramm finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Wir beraten Sie gerne.

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die unter Ansprechpartner aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach vorheriger Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Erst Zuschuss bewilligen lassen, dann bauen oder kaufen!

Um Fördermittel erhalten zu können, dürfen Sie erst dann mit dem Bau beginnen oder einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen, wenn die L-Bank das Darlehen bewilligt bzw. die Stadt den Zuschuss gewährt hat.

Hinweis auf Preiswertes Wohneigentum

Es besteht auch die Möglichkeit, in unserem Programm "Preiswertes Wohneigentum" Eigentum zu erwerben.

Die aktuellen Ausschreibungen (in der Regel im Frühjahr und Herbst eines Jahres) finden Sie auf der Internetseite vom Preiswerten Wohneigentum.

Weitere Informationen zum Thema:

Informationen der L-Bank

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite zur
 

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