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Förderprogramm Energieeinsparung

Das Stuttgarter Energiesparprogramm - ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz

Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart

Mit dem Energiesparprogramm bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart seit 1998 energetische Sanierungen in privaten Wohngebäuden.
Es gelten die Richtlinien der Stadt Stuttgart vom 28. Juli 2010.

Das Förderprogramm zeichnet sich durch zwei Alternativen aus:

Alternative 1:

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse bis zu 4.200 Euro je Einfamilienhaus bzw. je Wohnung für umfassende Energie einsparende Maßnahmen, so genannte Maßnahmenpakete.
Voraussetzung ist eine Energiediagnose, die den Zustand des Gebäudes und der Heizungs- und Warmwasseranlagetechnik bewertet und Vorschläge für aufeinander abgestimmte Energieeinsparungen und deren Wirtschaftlichkeit aufzeigt.
Diese produkt- und branchenunabhängige Energiediagnose führen das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. oder die TÜV SÜD Industrie Service GmbH durch.
Um einen Anreiz für besonders wirkungsvolle Maßnahmen zu schaffen, ist die Höhe der Förderung abhängig vom Grad der Energieeinsparungen.
Die städtischen Zuschüsse betragen maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten von 21.000 Euro je Einfamilienhaus bzw. je Wohnung im Mehrfamilienhaus.

Alternative 2:

Gebäudeeigentümer, die nur einzelne Maßnahmen durchführen, haben über das Programm weiterhin die Möglichkeit, die Wärmedämmung am Dach und/oder an der Fassade und/oder den Austausch von Fenstern - ohne Energiediagnose - mit einem pauschalen Zuschuss gefördert zu bekommen. Der beantragte Außengebäudeteil muss allerdings insgesamt energetisch saniert werden.
Der Pauschalzuschuss für die Dach- bzw. die Fassadendämmung beträgt jeweils 8 Euro je m2 Dämmfläche oder 20 Euro je m2 Fensterfläche.

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Das Energiesparprogramm gilt im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme von förmlich festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebieten, die über das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Stadterneuerung, Bodenordnung, abgefragt werden können:

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