Projektförderung / Konzeptionsförderung Tanz und Theater
Das Kulturamt fördert Theater-, Performance- und Tanzprojekte. Die Förderung ist auf Ensembles begrenzt, die in Stuttgart arbeiten. Die Uraufführung der geförderten Projekte muss ebenfalls in Stuttgart erfolgen. Das Kulturamt ermöglicht damit Ensembles, neue Ideen und ungewöhnliche künstlerische Ausdrucksformen zu realisieren. Außerdem erleichtert es Ensembles und Künstlern, die schon seit Jahren auf hohem Niveau arbeiten, die Produktion neuer Stücke. Eine Konzeptförderung über einen Zeitraum von drei Jahren können aber auch Ensembles erhalten, die schon über einen längeren Zeitraum aktiv sind.
Förderrichtlinien
Antragstellung
Elektronische Antragstellung!
Der Antrag muss mit dem unten eingefügten Vordruck des Kulturamts erfolgen.
Sie können ihn auf der Festplatte Ihres Computers ablegen und bearbeiten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an das Kulturamt
Bitte beachten Sie, dass der städtische Mailserver nur eine maximale Datenmenge von 10 Mb pro E-Mail gestattet. Sollten Ihre Anhänge eine größere Datenmenge umfassen, senden Sie uns diese bitte ergänzend auf einer CD oder DVD per Post zu.
Ein Exemplar des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars (ohne Anlagen) benötigen wir ergänzend zur elektronischen Antragstellung auf jeden Fall in Papierform per Post.
Falls in Ausnahmefällen die elektronische Abwicklung der Antragstellung nicht möglich ist, reichen Sie diesen Antrag mit sämtlichen Anlagen in 6-facher Ausfertigung beim Kulturamt Stuttgart bis zum 17. Oktober schriftlich ein.
Um auf eventuelle Rückfragen oder Probleme bei der neu eingeführten elektronischen Antragstellung unmittelbar reagieren zu können, wurde die Einreichungsfrist bis Montag, 17. Oktober 2011, verlängert. Wir empfehlen den elektronischen Versand der Unterlagen bis 17 Uhr.
Falls bei einem Versand nach 17 Uhr das genannte Postfach ( jasmine.lehmann@stuttgart.de) voll sein sollte, besteht die Möglichkeit, den Antrag auch an die E-Mail Adressen
Förderung von Aufführungen
Ergänzend zur Projekt- und Konzeptförderung unterstützt das Kulturamt auch Aufführungen dieser geförderten Stücke.
Verwendungsnachweis
Nach Beendigung des geförderten Projekts muss ein Verwendungsnachweis auf diesem Vordruck des Kulturamts erfolgen:

