Die Gebührenstruktur des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart umfasst alle Betreuungsangebote der städtischen Kindertageseinrichtungen, wie Kindergärten (Halbtagskindergarten, Regelkindergarten, Kindergarten mit veränderter Öffnungszeit) und Ganztageseinrichtungen (Kinderkrippen, Ganztageskindergarten, Schülerhorte).
Allen städtischen Gebühren liegt ein einheitlicher Preis pro Betreuungsstunde in Höhe von derzeit 0,73 Euro zugrunde (gültig ab 1. August 2010). Bei Familien-Card-Inhaber ermäßigt sich dieser Preis pro Betreuungsstunde auf 0,68 Euro (Nachweis der Familien-Card ist erforderlich). Ab 1. August 2010 wird bei Kleinkindplätzen zusätzlich zum Betreuungsgeld ein pauschaler Kleinkindzuschlag in Höhe von 50 € je Kleinkind und Platz erhoben (bei Familien-Card-Inhaber 30 Euro je Kleinkind und Platz). Besuchen Geschwisterkinder unter 3 Jahren gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.
Ab 1. August 2010 beträgt der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essengeld) in den Ganztageseinrichtungen 65 Euro pro Monat und Kind.
Ein weiteres Grundprinzip der städtischen Gebührenstruktur ist die weitreichende Geschwisterermäßigung, wobei nicht nur die Kinder einer Familie, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sondern alle Kinder unter 18 Jahren, die in der Familie leben, Berücksichtigung finden.