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Gebühren für den Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen

Die Gebührenstruktur des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart umfasst alle Betreuungsangebote der städtischen Kindertageseinrichtungen, wie Kindergärten (Halbtagskindergarten, Regelkindergarten, Kindergarten mit veränderter Öffnungszeit) und Ganztageseinrichtungen (Kinderkrippen, Ganztageskindergarten, Schülerhorte).

Allen städtischen Gebühren liegt ein einheitlicher Preis pro Betreuungsstunde in Höhe von derzeit 0,73 Euro zugrunde (gültig ab 1. August 2010). Bei Familien-Card-Inhaber ermäßigt sich dieser Preis pro Betreuungsstunde auf 0,68 Euro (Nachweis der Familien-Card ist erforderlich). Ab 1. August 2010 wird bei Kleinkindplätzen zusätzlich zum Betreuungsgeld ein pauschaler Kleinkindzuschlag in Höhe von 50 € je Kleinkind und Platz erhoben (bei Familien-Card-Inhaber 30 Euro je Kleinkind und Platz). Besuchen Geschwisterkinder unter 3 Jahren gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.

Ab 1. August 2010 beträgt der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essengeld) in den Ganztageseinrichtungen 65 Euro pro Monat und Kind.

Ein weiteres Grundprinzip der städtischen Gebührenstruktur ist die weitreichende Geschwisterermäßigung, wobei nicht nur die Kinder einer Familie, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sondern alle Kinder unter 18 Jahren, die in der Familie leben, Berücksichtigung finden.

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Gebührenbefreiung und Ermäßigung beim Essengeld

Nach der städtischen Gebührenregelung sind Eltern/Erziehungsberechtigte, die für sich bzw. ihr(e) Kind(er) eine Bonuscard für das aktuelle Kalenderjahr nachweisen, vollständig von der Gebühr befreit. Ebenso können diese Familien beantragen, dass das Essengeld auf 20 Euro je Monat und Kind ermäßigt wird.

Die Mitteilung und ein Nachweis über den Bezug dieser Leistungen beziehungsweise ein Nachweis der Bonuscard kann direkt bei der Tageseinrichtung oder beim

Jugendamt Stuttgart
Dienststelle Haushalt, Gebühren und Rechnungswesen (51-00-14)
Wilhelmstraße 3 (Stuttgart-Mitte)
70182 Stuttgart

eingereicht werden.

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Übernahme der Gebühren

Darüber hinaus können die Teilnahmebeiträge beziehungsweise Gebühren auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Familien nicht zuzumuten ist ( § 90 Absatz 3 SGB VIII ).

Dies gilt für alle Betreuungsangebote in Stuttgart, nicht nur für die städtischen Tageseinrichtungen. Bei Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft (Kindergärten und Ganztagesbetreuung) werden zukünftig maximal die städtischen Gebührensätze zuzüglich 20 Prozent übernommen.

Die Anträge auf Übernahme der Besuchsgelder sind direkt in den Kindertageseinrichtungen erhältlich. Sie sind zu richten an:

Jugendamt Stuttgart
Dienststelle Haushalt, Gebühren und Rechnungswesen, Beihilfestelle (51-00-14 KT)
Wilhelmstraße 3 (Stuttgart-Mitte)
70182 Stuttgart

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