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Anmeldeverfahren bei Kindertageseinrichtungen

Das beschriebene Anmeldeverfahren gilt für alle Tageseinrichtungen in evangelischer, katholischer und städtischer Trägerschaft. Eltern-Kind-Gruppen und Waldorf-Einrichtungen haben zum Teil gesonderte Regelungen.

1. Anmeldung

Grundsätzlich werden öffentlich geförderte Plätze an Kinder mit Wohnort in Stuttgart vergeben.

In der Regel finden die Aufnahmen in Kindertageseinrichtungen zu Beginn eines Kindergartenjahres statt - ein Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum 1. August bis 31. Juli.

Sie können sich im gesamten Kalenderjahr in Ihrer Wunscheinrichtung anmelden. Wenn Sie zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August einen Platz suchen, ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind spätestens bis 15. Februar des Jahres angemeldet haben.

Die Einrichtungen bieten Anmeldegespräche an. In diesen können Sie sich über die Einrichtung und ihr pädagogisches Konzept, über den Träger, das jeweiligen Auswahl- und Aufnahmeverfahren sowie den Eingewöhnungsprozess informieren und Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr (ab 1. August) schriftlich anmelden.

Informationen zu den Aufnahmekriterien der Träger

2. Verfahren

Bis zum 1. April wird Ihnen von der Einrichtung mitgeteilt, ob Ihr Kind zum 1. August des Jahres beziehungsweise zu einem anderen Eingewöhnungszeitpunkt im Herbst des Jahres aufgenommen werden kann.

Bis spätestens 1. Mai des Jahres ist Ihrerseits eine verbindliche Rückmeldung erforderlich, ob Sie das Platzangebot annehmen.

Wenn Ihr Kind nicht berücksichtigt werden konnte, es aber in die aktuelle Warteliste aufgenommen werden soll, ist ebenfalls bis spätestens 1. Mai des Jahres eine verbindliche Rückmeldung bei der jeweiligen Einrichtung erforderlich. Diese Warteliste wird für den Fall angelegt, dass noch Plätze zum Herbst frei werden. Auf dieser Warteliste können auch Kinder berücksichtigt werden, die nach dem 15. Februar des Jahres zugezogen sind und mit hoher Dringlichkeit Aufnahme finden sollten.

Kann Ihr Kind nicht aufgenommen werden, werden Sie spätestens bis 1. Juli des Jahres informiert. Wenn Sie die Anmeldung Ihres Kindes weiterhin aufrechterhalten möchten, um im Folgejahr erneut an dem Auswahlverfahren teilnehmen zu können, sollten Sie dies der Einrichtung schriftlich mitteilen.

Grundsätzlich werden alle freien Plätze zum 1. August beziehungsweise zum Eingewöhnungszeitpunkt vergeben. Wenn Sie keine Platzzusage erhalten haben, können Sie sich gerne an die Familieninformation des Jugendamtes wenden, die Sie bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit unterstützt. Freie Plätze werden dem Jugendamt laufend mitgeteilt. In der Suchfunktion "KinderTageseinrichtungen in Stuttgart" (KiTS) haben Sie die Möglichkeit, nach freien Plätzen in Tageseinrichtungen zu suchen.
 

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