Stuttgart

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Aufnahmekriterien

Informationen zu den Aufnahmekriterien der Träger:

Nach den Fördergrundsätzen der Stadt Stuttgart müssen die Kindertagesstätten der freien Träger allgemein zugänglich sein. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind Einrichtungen dann allgemein zugänglich, "wenn sie für alle Kinder offen stehen, die nach Alter und Entwicklungsstand für einen Besuch in Frage kommen. Dies bedeutet, dass Kinder ohne Rücksicht auf Nationalität, Konfession oder Weltanschauung aufgenommen werden müssen."

Die Aufnahmekriterien der verschiedenen Träger finden Sie hier:

Aufnahmekriterien anderer Träger wie zum Beispiel Eltern-Kind-Gruppen oder Waldorfeinrichtungen erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Einrichtungen.

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