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Tageseinrichtungen für Kinder der Katholischen Kirche: Aufnahmekriterien

  1. In die Einrichtung können Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt oder in Krippen, Horten und Einrichtungen mit einer erweiterten Altersmischung jüngere und ältere Kinder aufgenommen werden, soweit das notwendige Fachpersonal und Plätze vorhanden sind. Kinder, die vom Besuch der Grundschule zurückgestellt sind, sollen eine Grundschulförderklasse besuchen. Der weitere Besuch eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes bedarf einer neuen Vereinbarung eines Personensorgeberechtigten mit dem Träger der Einrichtung.
  2. Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können die Einrichtung besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.
  3. Der Träger legt mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen nach Anhörung des Elternbeirates die Grundsätze über die Aufnahme der Kinder in die Einrichtung fest.
  4. Jedes Kind muss vor Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vorsorgeuntersuchung.
  5. Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnahmebogens und Aufnahmevertrages.
  6. Grundsätzlich können auf Kindergartenplätze nur Kinder mit einem Rechtsanspruch aufgenommen werden. Bei absehbarer freier Kapazität im Kindergartenbereich ist auch eine Aufnahme von Kindern außerhalb des Kindergartenalters möglich. Steht ein Kind mit Rechtsanspruch auf der Warteliste ist dies einem Kind, das noch keinen Rechtsanspruch hat, vorzuziehen.
 

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