Thema Platzkündigung:
Sie können den Betreuungsplatz mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Für den Hortbereich gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Hiervon ausgenommen sind Kündigungen wegen Wohnort - und Schulwechsel. Bei Wegzug über die Stadtgrenze ist auf Wunsch die Betreuung bis zum Ende des Kindergartenjahres möglich. Bei Einschulung ist auf Wunsch die Betreuung bis zum ersten Schultag möglich. Für den angefangenen Betreuungsmonat ist die volle Monatsgebühr zu bezahlen.