Preiswertes Wohneigentum
Die Stadt organisiert im Rahmen des Programms Preiswertes Wohneigentum den Bau von preisgünstigen Reihenhäusern, Doppelhaushälften und familiengerechten Eigentumswohnungen auf von der Stadt zur Verfügung gestellten Grundstücken.
Wer kann diese Förderung erhalten?
Die Vorraussetzungen für eine Förderung können Sie den Richtlinien zum Sonderprogramm Preiswertes Wohneigentum entnehmen.
Die städtischen Richtlinien finden Sie unter Publikationen.
Ausschreibung im Preiswerten Wohneigentum
Die angebotenen Objekte werden regelmäßig von der Stadt im Amtsblatt und in der Tagespresse öffentlich ausgeschrieben. In der Regel finden Ausschreibungen im Frühjahr und Herbst eines Jahres statt.
Wie erhalte ich diese Förderung?
Während einer Ausschreibung finden Sie Informationen und Unterlagen auf dieser Seite unter "Aktuelle Ausschreibung".
Unter "Weitere Förderobjekte Preiswertes Wohneigentum" finden Sie Einzelheiten zu bereits ausgeschriebenen Vorhaben.
Nähere Informationen zu diesen einzelnen Objekten geben Ihnen die jeweiligen Bauträger.
Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM
Bei Vorhaben, bei denen das SIM zur Anwendung kommt, ist in der Regel 1/3 der für die Wohnbauförderung gesicherten Geschossfläche im Programm "Preiswertes Wohneigentum" zu erstellen. Im "Preiswerten Wohneigentum" verkauft der Planungsbegünstigte die vergünstigten Grundstücksanteile an berechtigte Enderwerber (Begünstige). Diese sind entsprechend den Förderrichtlinien auf die Dauer von 10 Jahren gebunden, das Objekt selbst zu bewohnen.
Im "Preiswerten Wohneigentum" darf das Grundstück bzw. bei Eigentumswohnungen der Grundstücksanteil nur zu einem durchschnittlichen Preis von 250 Euro/m² an die Begünstigten verkauft werden. Der konkrete Grundstückspreis ist entsprechend den Förderrichtlinien des "Preiswerten Wohneigentums" abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder der Käufer. Erforderlichenfalls wird die konkrete Grundstücksverbilligung abweichend von den Förderrichtlinien so festgelegt, dass der Durchschnittswert von 250 Euro/m² eingehalten bleibt.
Eigentumsmaßnahmen werden im Rahmen der jeweiligen Landeswohnraumförderungsprogramme mit zinsverbilligten Darlehen gefördert. Die Käufer (Enderwerber) im Preiswerten Wohneigentum sollen diese Mittel in Anspruch nehmen.
Näheres zu den Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der L-Bank.

