Bis Ende 1969 fehlten in Stuttgart etwa 17000 preiswerte Wohnungen. Die Bodenpreise hatten inzwischen eine derartige Höhe erreicht, dass öffentlich geförderter Mietwohnungsbau kaum noch möglich war. Um diesem Anspruch Folge leisten zu können, wurden ab 1969 freiwillige Umlegungen fortan nach dem "Stuttgarter Modell" durchgeführt, mit dem Ziel, preiswerte Bauplätze zu schaffen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschloss, dass die Eigentümer bei freiwilligen Umlegungen zusätzlich zum reduzierten unentgeltlichen Flächenbeitrag einen entgeltlichen Sozialbeitrag in Höhe von 20 Prozent der Einwurfsflächen entrichten müssen. Mit diesen Flächen sind dem sozialen Wohnungsbau zugute gekommen. Die Geldentschädigung für diese Flächen lag damals in der Regel zwischen 80 und 100 DM pro Quadratmeter. Der reduzierte unentgeltliche Flächenabzug setzte sich aus dem tatsächlichen Flächenabzug für örtliche Grün- und Verkehrsflächen zzgl. der halben Differenz aus dem Flächenbeitrag mit maximal 30 Prozent und dem vorgenannten tatsächlichen Flächenabzug zusammen.
Mit dieser Verfahrensweise, die als "Stuttgarter Modell" bekannt wurde und in der Bundesrepublik viele Nachahmer fand, konnten in den 70er Jahren vor allem die großen Neubaugebiete '"Langer Hau'" in Rohr, '"Belau / Himmerreich'" in Botnang, '"Über der Straße'" in Heumaden, '"Pfaffenäcker'" in Weilimdorf und '"Neugereut'" verwirklicht werden.
Das "Stuttgarter Modell" bildet in modifizierter Form heute in Stuttgart die Grundlage für vereinbarte amtliche Umlegungen mit freiwilligem Maßstab.