Installation und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen auf Großveranstaltungen

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel.

Veranstaltungen unter freiem Himmel

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen, manchmal auch über Tanks oder Kanister. Durch Verwendung ungeeigneter Installationen beziehungsweise Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern und somit zu einer Gesundheitsgefährdung der Veranstaltungsbesucher kommen.

Gesetzliche Grundlagen

Trinkwasserverordnung, andere gesetzliche Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten Vorgaben über die Art, den Umstand, die Verantwortlichkeiten und die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung.

Hierunter fallen:

  • Die Verwendung zugelassener Materialien
  • Die fachgerechte Erstellung der Anlage
  • Ein ordnungsgemäßer Betrieb

Die bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften haben uneingeschränkte Gültigkeit auch für nicht ortsfeste Lebensmittelbetriebe wie zum Beispiel Imbiss-Stände, Verkaufsautomaten, mobile Verkaufswagen und so weiter. Aus der Vielzahl der gesetzlichen und technischen Vorgaben sind dies in Bezug auf Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittelbetriebe insbesondere Trinkwasserverordnung, Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelhygiene-Verordnung, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) und die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN 2000 und DIN 2001.

Nach Trinkwasserverordnung ist unter Trinkwasser sämtliches Wasser im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung zu verstehen, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und –reinigung, zum Geschirr spülen und zum Wäsche waschen verwendet wird; ebenso sämtliches Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb eingesetzt wird.

Trinkwasser und Wasser für Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, muss den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.

Um dies zu gewährleisten, sind zur Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des öffentlichen Versorgungsnetzes hygienische und technische Bedingungen und Verhaltensregeln einzuhalten.

Technische Vorgaben zur Installation der Versorgungsanlage

Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden. Weisen Sie beim Bestellen oder Abholen des Standrohres darauf hin, dass sie es zur Trinkwasserversorgung bei einer Veranstaltung benötigen!

Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre/Schläuche/Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität zum Beispiel durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken oder ähnlichem an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können. Die Anforderungen im Einzelnen sind in DIN 2001 Teil 2 (2009) geregelt:

  • Zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene funktionierende Absicherung wie ein Rückflussverhinderer, Rohrtrenner oder dergleichen eingebaut werden. Die Absicherung ist durch Inspektion oder Wartung auf die sichere Funktion hin zu überprüfen.
  • Mehrere Anschlussleitungen von einem Entnahmepunkt aus sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen.
  • Verbindungen vom Standrohr beziehungsweise Unterverteiler zum Benutzer sind möglichst kurz und direkt auszuführen.
  • Die Leitungs- und Schlauch-Querschnitte sind möglichst klein zu wählen, um lange Stillstandszeiten zu verhindern.
  • Die Anschlussleitung und die angeschlossenen Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens zehn bar ausgelegt sein.

Die verwendeten Materialien wie zum Beispiel Schläuche, Rohre, Kupplungen und Armaturen müssen für Trinkwasser zugelassen und zertifiziert sein:

  • Schläuche müssen gemäß KTW-Empfehlung des Umweltbundesamtes (Leitlinie des Umweltbundesamtes zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser) und gemäß DVGW W 270 (geprüft nach den Vorgaben des Arbeitsblatt W 270 "Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich - Prüfung und Bewertung" der Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs) geprüft sein.
  • Rohre und Armaturen müssen mit einer DIN/DVGW W 270 Registriernummer gekennzeichnet sein, dass heißt: Gegenstände und Materialien, die in der Trinkwasserinstallation eingesetzt werden, müssen entsprechend geprüft sein. Nach erfolgreicher Prüfung werden sie dann von den jeweiligen Institutionen (DIN =Deutsches Institut für Normung) oder DVGW registriert, dass heißt, es wird festgehalten, welche Produkte die entsprechende Prüfungen bestanden haben.
  • Normale Garten- oder Druckschläuche sind ebenso wie Lebensmittelschläuche für den Einsatz unzulässig!

Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Schlauchkupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (Auflagen schaffen!).

Bei Trinkwasserentnahme an den Verbrauchsstellen ist

  • bei direktem Einfließen in zum Beispiel Spülbecken ein Mindestabstand von zwei cm zwischen Wasseraustritt und höchstmöglichem Wasserstand einzuhalten
  • bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten eine Einzelabsicherung wie Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer vorzunehmen.

Bei Missachtung dieser Vorgaben ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und damit unter ungünstigen Umständen die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.

Betrieb einer Versorgungsanlage und Lagerung der Materialien

Der Betreiber/Benutzer einer Trinkwasseranschluss- und Entnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich und hat eigenständig auf den sachgerechten Betrieb zu achten und eventuelle Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen.

Vor dem jeweiligen Gebrauch und nach einem längeren Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig (1- bis 2 m/s Fließgeschwindigkeit) zu spülen. Falls erforderlich, ist eine Desinfektion mit zugelassenen und geeigneten Mitteln durchzuführen. Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen, Armaturen und so weiter sind peinlichst sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren.

Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, eventuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, nach vollständiger Trocknung der Innenwandung mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späteren Gebrauch auszuschließen.

Einsatz von Trinkwasservorratsbehältern

Bei manchen Veranstaltungen ist die Versorgung mit Trinkwasser nicht über (Schlauch-) Leitungen sondern nur über nur Trinkwasservorratsbehälter, Tanks oder Kanister möglich. Diese müssen aus lebensmittelgeeignetem Material bestehen und verschließbar sein. Für die mechanische Reinigung ist eine weite Öffnung erforderlich. Um Verwechslungen auszuschließen sind die Behälter eindeutig als Trinkwasserbehälter zu kennzeichnen.

Der Wasservorrat ist an die tatsächlich benötigte Wassermenge anzupassen und mehrmals täglich zu verbrauchen und zu erneuern.

Außerdem muss darauf geachtet werden, dass Trinkwasserbehälter vor Erwärmung zu schützen und deshalb an dunklen und kühlen Standorten zu lagern sind.

Nach Betriebsschluss muss der Behälter entleert und anschließend mit frischem Trinkwasser ausgespült werden. Die Trocknung und Lagerung bis zur erneuten Verwendung sollte an einem sauberen Raum erfolgen, an dem der Behälter vor Verunreinigung geschützt ist. Vor der Inbetriebnahme ist der Behälter erneut mit frischem Wasser auszuspülen.

Eine regelmäßige gründliche Reinigung des Behälters ist unerlässlich. Keinesfalls darf so lange gewartet werden, bis Verschmutzungen im Vorratsbehälter sichtbar werden! Überdies sollte der Behälter mindestens wöchentlich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Dabei ist unbedingt die vorgeschriebene Konzentration und Einwirkzeit des Desinfektionsmittels einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass der Behälter anschließend mit frischem Trinkwasser nachgespült wird.

Schlussbemerkungen

Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung werden kostenpflichtige behördliche Kontrollen mit stichprobenartigen Probennahmen durchgeführt. Hierbei sollten Sie die gültigen Prüfzeugnisse (DVGW W 270 und KTW) der von Ihnen verwendeten Schläuche vor Ort bereithalten!

Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage kann im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Straftat geahndet werden.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Gesundheitsamt Stuttgart gerne zur Verfügung.

 
 

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