Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Sie können für sich selbstbestimmt private Vorsorge treffen für den Fall der eigenen krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit.
Dabei können Sie festlegen
- welche Person(en)
- in welchem Umfang
- in welcher Form
Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Aufträgen entsprechend vertreten, durch
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Welche Möglichkeit für Sie in Frage kommt und wie dies im Einzelnen formuliert werden sollte, darüber beraten wir Sie gerne telefonisch zu Einzelfragen oder - nach Terminvereinbarung - im Rahmen eines persönlichen, kostenlosen Beratungsgesprächs unter Zugrundelegung von Mustertexten.

