Inline-Skater werden nach der Straßenverkehrsordnung wie Fußgänger behandelt. Sie dürfen daher auch nur auf Wegen fahren, die für Fußgänger zur Verfügung stehen, also nicht auf Fahrbahnen beziehungsweise Radwegen. Inline-Skater müssen sich so verhalten, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Für Inline-Skater, die gerne in Funparks mit einer "spielgerechten Ausstattung" skaten stehen Skateranlagen, teilweise mit Half-Pipes und Ramps, zur Verfügung. Skateranlagen sind unter Trendspielflächen und Kombinierten Spielflächen (Jugend) zu finden.

Die Skateranlage Karls-Benz-Platz. Foto: Stadt StuttgartDie Skateranlage Karls-Benz-Platz. Foto: Stadt Stuttgart