Für die Gestaltung, Anlage und Unterhaltung der Spielflächen ist bei der Landeshauptstadt Stuttgart das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zuständig:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Für die Spielflächenleitplanung im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungsplanung ist das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zuständig:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - Abteilung Stadtentwicklung