FamilienCard

Mit dieser freiwilligen sozialen Leistung will die Stadt allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, an den vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten in Stuttgart teilzunehmen. Ab 2011 ergänzt die sogenannte Teilhabeleistung die städtische Unterstützung. Von ihr profitieren Kinder und Jugendliche, deren Eltern ALG II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe Wohngeld oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Das FamilienCard-Guthaben (FC) und der Teilhabebetrag (TH) werden beide in sogenannten Börsen (FC-Börse und TH-Börse) auf die FamilenCard aufgebucht. Die aufgeladene Karte dient als Zahlungsmittel für die verschiedenen Freizeit- und Bildungsangebote. In der FamilienCard-Broschüre (siehe Publikationen) erhalten Sie weitere Informationen, wem die Leistungen der FamilienCard und der Teilhabe zustehen, wie und wo man die Karte bekommt und bei welchen Partnern sie akzeptiert wird.

Wer erhält die FamilienCard im Jahr 2012?

  • Kinder und Jugendliche, die nicht älter als 16 Jahre und mit Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet sind, vorausgesetzt der Gesamtbetrag der Einkünfte (brutto) der Familie, der sich aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid oder aus aktuellen Einkommensnachweisen ergibt, übersteigt nicht die Einkommensgrenze in Höhe von 60.000 Euro. Diese Einkommensgrenze findet Anwendung für Familien mit 1 bis 3 Kindern.
  • Familien mit vier und mehr Kindern, für die der Bezug von Kindergeld nachweisbar ist, erhalten die FamilienCard unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

FamilienCard

Welche Leistungen beinhaltet die FamilienCard ?

  1. Ein Guthaben von 60 Euro jährlich pro Kind, das für bestimmte Angebote verwendet werden kann. Der Betrag ist auf einem elektronischen Chip gespeichert und wird mit Leseterminals der Akzeptanzstellen abgebucht.
  2. 20 Prozent Ermäßigung auf die Gebühren der Musikschule und auf die Elternbeiträge der Stadtranderholung (Waldheime).
  3. An die FamilienCard wird mit Wirkung zum September 2010 auch eine Ermäßigung der Kita-Gebühren gekoppelt. Eine hierzu notwendige Änderung der Gebührenordnung ist vom Gemeinderat beschlossen worden. Einzelheiten hierzu erhalten Sie, wenn Sie das Informationsschreiben des Jugendamtes hier anklicken.
  4. Seit 2011 wird das kommunale FamilienCardguthaben für bestimmte Personengruppen durch die sogenannte Teilhabeleistung ergänzt, die im Rahmen des im vergangenen Jahr vom Bund verabschiedeten Bildungspaketes eingeführt wurde.
    Anspruch auf die gesetzliche Teilhabeleistung von 10 Euro pro Monat haben Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzugschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem AsylbLG oder Wohngeld beziehen.
    Weitere Informationen zu den Antragsbedingungen und den Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Teilhabeleistung erhalten Sie unter:
    Bildungs- und Teilhabeleistungen in Stuttgart
    und zu den Verwendungsmöglichkeiten des Teilhabeguthabens in der FamilienCardbroschüre unter:
    Info FamilienCard (PDF - 78 KB)
    FamilienCard Stuttgart (PDF - 732 KB)

Wo gibt es die FamilienCard und wo kann das Guthaben aufgeladen werden?

Die FamilienCard erhalten Sie in den Bürgerbüros und Bürgerinformationsstellen bei den Bezirksämtern sowie bei der Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamts in der Eberhardstraße 33.

Was ist zu tun ?

Die FamilienCard wird ohne weiteren Antrag nach Vorlage des letzten Einkommenssteuerbescheides oder, sofern Sie nicht erklärungspflichtig sind, aktueller Gehaltsnachweise ausgegeben bzw. aufgeladen.

Wie lange gilt die FamilienCard ?

Das Guthaben gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Es kann nicht für das Folgejahr angespart werden.

Verlust der FamilienCard

Bei Verlust der Familiencard kann sich der/die Betroffene persönlich während der Sprechzeiten oder telefonisch ausschließlich an die Dienststelle Freiwillige Leistungen in der Eberhardstr. 33 wenden. Dort kann dann eine Kartensperrung veranlasst und eine Ersatzkarte mit dem festgestellten Restguthaben ausgestellt werden.

Das ist wichtig

Die FamilienCard ist nicht übertragbar. Das Guthaben kann jedoch auch für Familieneintrittskarten verwendet werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart behält sich bei Missbrauch das Recht vor, die FamilienCard einzuziehen. Eine verloren gegangene FamilienCard kann nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Diebstahl, und dann auch nur einmalig, ersetzt werden.

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