Mit dieser freiwilligen sozialen Leistung will die Stadt allen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, an den vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten in Stuttgart teilzunehmen. Ab 2011 ergänzt die sogenannte Teilhabeleistung die städtische Unterstützung. Von ihr profitieren Kinder und Jugendliche, deren Eltern
ALG II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe Wohngeld oder Leistungen nach dem
AsylbLG beziehen. Das FamilienCard-Guthaben (FC) und der Teilhabebetrag (TH) werden beide in sogenannten Börsen (FC-Börse und TH-Börse) auf die FamilenCard aufgebucht. Die aufgeladene Karte dient als Zahlungsmittel für die verschiedenen Freizeit- und Bildungsangebote. In der FamilienCard-Broschüre (siehe Publikationen) erhalten Sie weitere Informationen, wem die Leistungen der FamilienCard und der Teilhabe zustehen, wie und wo man die Karte bekommt und bei welchen Partnern sie akzeptiert wird.