Sozialer Mietwohnungsbau
Die Stadt fördert nach wie vor den Bau neuer Sozialmietwohnungen durch verbilligte städtische Grundstücke, verbilligte Darlehen und erforderlichenfalls auch mit Zuschüssen. Soweit Landesmittel zur Verfügung stehen, sind diese in Anspruch zu nehmen.
Die Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen überlassen werden. Grundsätzlich ist eine Mietpreisbindung von 20 Jahren vorgesehen. Die unter Ansprechpartner genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen und Beratungen gerne zur Verfügung.

