Mietwohnungsbau für mittlere Einkommensbezieher
Mittlere Einkommensbezieher und zuziehende Arbeitskräfte liegen oft über den Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau und erhalten deshalb keine Sozialwohnung. Andererseits sind sie oft auch nicht in der Lage, Mieten des freien Wohnungsmarktes zu bezahlen.
Um dem Wohnungsmangel auch für mittlere Einkommensbezieher entgegenzuwirken und um den Wohnungsbau zu erhöhen, fördert die Stadt auch den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher.
Eckpunkte hierbei sind:
- Abgabe der städtischen Grundstücke mit einer bis zu 45%-igen Verbilligung
- Wohnungsvergabe durch den Bauherrn
- Ausgangsmiete 7,50 Euro bzw. 7,75 Euro/m²/monatlich im Durchschnitt
- Mietsteigerungen alle 3 Jahre um maximal 0,30 Euro/m²/monatlich.
- Mietpreisbindung in der Regel 20 Jahre ab Bezugsfertigstellung
- Belegungsbindungen für Mieter innerhalb der Einkommensgrenze des § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz bis + 50%
Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM
Bei Vorhaben, bei denen das SIM zur Anwendung kommt, ist in der Regel 1/3 der für die Wohnbauförderung gesicherten Geschossfläche im Programm "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" zu erstellen. Für die "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" ist eine Bindungsdauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 15 Jahren festgelegt.Alle Wohnungen sind so zu planen, dass die jeweiligen Förderbestimmungen der Stadt erfüllt sind. Daher hat der Planungsbegünstigte die Planung und das Wohnungsgemenge vorab mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen abzustimmen. Der Planungsbegünstigte hat eine Baukosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen, in der der für die Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher notwendige Grundstücksanteil zum Wert vom 250 Euro/m² einzubringen ist. Die Differenz zum Verkehrswert (Grundstücksverbilligung) ist vom Investor zu tragen und dient der Mietpreisverbilligung. Ziel ist ein Abschlag auf die ortübliche Vergleichsmiete von 1,40 Euro/m²/Monat. Falls sich dies im Einzelfall aus der genannten Grundstücksverbilligung auf die Dauer von 15 Jahren nicht errechnet, kann die Bindung abweichend von den Förderrichtlinien auch kürzer sein.
Die Wohnungsvergabe an Mieter innerhalb der Einkommensgrenze des § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz bis + 25% erfolgt durch den Investor.
Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher werden neben der vom Investor zu tragenden Grundstücksverbilligung weder vom Land noch von der Stadt mitfinanziert.

