Mietwohnungsbau für mittlere Einkommensbezieher

Mittlere Einkommensbezieher und zuziehende Arbeitskräfte liegen oft über den Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau und erhalten deshalb keine Sozialwohnung. Andererseits sind sie oft auch nicht in der Lage, Mieten des freien Wohnungsmarktes zu bezahlen.

Um dem Wohnungsmangel auch für mittlere Einkommensbezieher entgegenzuwirken und um den Wohnungsbau zu erhöhen, fördert die Stadt auch den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher.

Eckpunkte hierbei sind:

  • Abgabe der städtischen Grundstücke mit einer bis zu 45%-igen Verbilligung
  • Wohnungsvergabe durch den Bauherrn
  • Ausgangsmiete 7,50 Euro bzw. 7,75 Euro/m²/monatlich im Durchschnitt
  • Mietsteigerungen alle 3 Jahre um maximal 0,30 Euro/m²/monatlich.
  • Mietpreisbindung in der Regel 20 Jahre ab Bezugsfertigstellung
  • Belegungsbindungen für Mieter innerhalb der Einkommensgrenze des § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz bis + 50%

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