Schornsteinfeger
Der Bezirksschornsteinfegermeister gehört als Gewerbetreibender dem Handwerk an.
Bei der Feuerstättenschau (alle 5 Jahre), bei der Bauabnahme und bei Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung nimmt er öffentliche Aufgaben als beliehener Unternehmer wahr.
Gesetze (z.B. Schornsteinfegergesetz) und Verordnungen (z.B. Kehr- und Überprüfungsordnung, Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen) legen fest, welche Tätigkeiten der Schornsteinfeger in den Häusern ausführt, in welchem Arbeitsgebiet (Kehrbezirk) der selbständige Schornsteinfegermeister arbeitet und welche Gebühren er verlangen darf.
Er trägt durch seine Arbeit im vorbeugenden Brandschutz wesentlich zur Feuersicherheit in seinem Kehrbezirk bei. Durch die Durchführung von Emissionsmessungen an Gas- und Ölfeuerungsanlagen leistet der "Schwarze Mann" einen wertvollen und wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch und Umwelt vor vermeidbaren Luftverunreinigungen, zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz.
Das Amt für Umweltschutz ist Aufsichtsbehörde über 43 Stuttgarter Bezirksschornsteinfegermeister und als zuständige Verwaltungsbehörde für die meisten Angelegenheiten (z.B. Gebührenfragen, Überwachung der immissionsrechtlichen Bestimmungen, Beschwerden über Bezirksschornsteinfegermeister, Verweigerung von Schornsteinfegerarbeiten, Gebührenbeitreibung) im Schornsteinfegerwesen - außer in baurechtlichen Fragen - der richtige Ansprechpartner.

- Foto: Amt für Umweltschutz

