WeiBer - Weisungsberatung für junge Frauen mit Gewalt- bzw. Aggressionsproblematiken

Dieses mädchen- frauenspezifische Angebot der Jugendgerichtshilfe richtet sich an junge Frauen zwischen 16 und 21 Jahren, die eine oder mehrere Straftaten begangen haben, bei denen Gewalt und/oder Aggressionen eine Rolle gespielt haben.

Die Jugendgerichtshilfe klärt im Vorfeld mit den jungen Frauen die Teilnahmevoraussetzungen ab und schlägt dem Gericht vor, diese Weisung auszusprechen.

Eine freiwillige Teilnahme, ohne Urteil, ist, unter bestimmten Voraussetzungen, nach individueller Abklärung möglich. Für junge Frauen mit erheblichen sprachlichen Defiziten, akuter Alkohol- und Drogenabhängigkeit und psychischen Erkrankungen ist keine Teilnahme möglich.

Ziel dieses Angebotes ist es, den jungen Frauen, die Bedingungszusammenhänge ihres gewalttägigen Handelns bewusst zu machen, sie zu befähigen, Unrecht zu erkennen und Verhaltensänderungen in Konfliktsituationen herbeizuführen. Die Weisungsberatung umfasst sechs bis acht einstündige Einheiten, die stark am Setting der Betroffenen orientiert sind.

Inhalte

  • Biografiearbeit, Stärken und Schwächen erkennen, Ressourcen stärken,
  • Rolle und Selbstwertgefühl in unterschiedlichen Kontrasten (Schule, Familie, Clique),
  • Auseinandersetzung mit der Straftat (Reflektion und Bewertung, Wecken von Opferempathie),
  • Erarbeiten von gewaltfreien Konfliktlösungen.

 
 

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