Lärm
Lärmbelästigung
Die Belästigung durch Lärm hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Laut einer Umfrage des Umweltbundesamts 2002 fühlen sich 65 Prozent der Bevölkerung in Deutschland durch Straßenverkehrslärm belästigt. Des Weiteren beklagen sich ca. 37 Prozent über Fluglärm, 23 Prozent über Schienenverkehrslärm, 27 Prozent über Industrie- und Gewerbelärm, und 40 Prozent über Nachbarschaftslärm.
Lärm ist jedoch nicht nur belästigend, sondern schädigt auch die Gesundheit. Einer Untersuchung des Umweltbundesamts zufolge steigt das Herzinfarktrisiko um 20 Prozent bei Menschen, die dauerhaft Schallpegeln von über 65 dB(A) ausgesetzt sind. Dieser Pegel ist jedoch ein durchaus üblicher Wert für Hauptverkehrsstraßen. Fast 13 Millionen Menschen (das sind 16 Prozent der Bevölkerung Deutschlands) müssen diese Lärmbelastung ständig ertragen. Nach dem Rauchen gilt Lärm als wichtigste Ursache für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Lärmschutz in Stuttgart
Für die öffentliche Hand erwächst daraus die Verpflichtung, im Sinne der Gesundheitsvorsorge auch geeignete Maßnahmen gegen dauerhaft hohe Lärmbelastungen zu ergreifen. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, durch das der Mensch unter anderem vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche geschützt werden soll. Das Amt für Umweltschutz führte im gesamten Stadtgebiet umfangreiche Verkehrslärmmessungen am Straßenrand durch. Die Ergebnisse liegen als Verkehrslärmkartierung vor und stehen den Bürgern in Form einer Datenbank zur Abfrage von Lärmwerten an Straßen zur Verfügung.
Lärmaktionsplan 2009
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat im Juli 2009 beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplans Stuttgart zu veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger, die Verbände, Organisationen oder Gruppen etc. konnten sich bis zum 11. September 2009 zum Entwurf äußern. Die eingegangenen Kommentare wurden von der Verwaltung geprüft und in einer Übersicht zusammengestellt. Inhaltliche Veränderungen im Maßnahmenkonzept mussten nicht vorgenommen werden.
Am 5. November 2009 wurde der Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen. Das Dokument ist eine "Momentaufnahme" und enthält überwiegend Maßnahmenbündel und Programme mit Prüfaufträgen
Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre aktualisiert. Aus den Programmen des Lärmaktionsplan 2009 werden daher für den Lärmaktionsplan 2013 konkrete Maßnahmen zu entwickeln sein.
Der Lärmaktionsplan ist ein Strategiepapier. Eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen besteht nicht. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen allerdings bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen. Über die Durchführung und Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen ist jeweils durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
Der Lärmaktionsplan Stuttgart kann auf den Seiten der Abteilung Stadtklimatologie heruntergeladen werden:
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