Arbeitsschutz
Arbeitsschutz betrifft die Bereiche Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten. Dazu gehören u.a. Regelungen über:
- Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten und Baustellen
- Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Umgang mit Sprengstoffen (Feuerwerke, Silvesterknaller, Sprengstofflager)
- Arbeitszeiten und Ruhepausen
- Sonntagsruhe
- Lenkzeiten auf Lkw und Bussen
- Beschäftigung von Jugendlichen
- Beschaffenheit von Betriebsmitteln und Einrichtungen
- Einrichten und Betreiben von überwachungsbedürftigen Anlagen (Tankstellen, Aufzüge, Dampfkesselanlagen)
- Arbeitsschutzorganisation im Betrieb
- Lärm am Arbeitsplatz
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Umgang mit radioaktiven Strahlen (Strahlenschutz)
- Beschäftigung werdender Mütter (Mutterschutz)
- Entgelt bei Heimarbeit (Heimarbeitsschutz)





