Unterstützung für straffällig gewordene Jugendliche
Die Jugendgerichtshilfe hat die Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren zu gewährleisten.
Sie hat die Aufgabe, Krisen zu managen, Hilfestellungen zu leisten, Lebenslagen zu verbessern, zu beraten, Wege aufzuzeigen und diese ins Strafverfahren einzubringen.
Handlungsschwerpunkte der Jugendgerichtshilfe sind die mehrfach auffälligen jungen Menschen bzw. die Personen mit erhöhtem Betreuungs- und Beratungsbedarf, das verstärkte sozialräumliche Arbeiten sowie die ambulanten Maßnahmen:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Soziale Trainingskurse/Antigewalttrainings
- WeiBer - Weisungsberatungen für junge Frauen mit Gewalt- und Aggressionsproblematik
- Betreuungszuweisungen
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe
- sind Ansprechpartner, informieren, beraten und begleiten junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren, denen eine Straftat vorgeworfen wird und ihre Eltern,
- initiieren und vermitteln weiterführende Hilfen,
- schlagen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vor, welche Reaktionen auf die Straftat sinnvoll sind,
- stehen auch nach der Gerichtsverhandlung zur Verfügung.

