Unterhalt für Kinder
Für Kinder, die bei Ihnen leben, werden Sie vom Jugendamt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützt. Dabei werden Ihnen Wege aufgezeigt, wie Sie die anstehenden Fragen eigenverantwortlich lösen können. Eine einvernehmliche Regelung der Eltern ist allen anderen Lösungen vorzuziehen.
Junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr beraten und unterstützen wir bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche.
Den betreuenden Elternteil, der mit dem andern Elternteil nicht verheiratet ist oder war, beraten und unterstützen wir auch bei der Geltendmachung der eigenen Unterhaltsansprüche.
Beistandschaft
Können oder wollen Sie trotz Beratung und Unterstützung die Unterhaltsansprüche nicht selbst regeln, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie die alleinige elterliche Sorge haben oder dass sich das Kind bei gemeinsamer elterlichen Sorge in Ihrer Obhut befindet. Der Beistand wird Sie bei wichtigen Entscheidungen einbeziehen. Er versucht, mit dem andern Elternteil zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Gelingt dies nicht, wird Ihr Kind vor Gericht durch den Beistand vertreten. Die Einrichtung und die Beendigung der Beistandschaft müssen Sie schriftlich beim Jugendamt beantragen.
Beurkundungen
Wir beurkunden kostenlos Erklärungen über den Unterhalt.
Sie erreichen uns telefonisch
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr.
Unter 216-7481 werden Sie an den zuständigen Gesprächspartner vermittelt.
Beurkundungstermine vereinbaren Sie bitte unter 216-7482.
Besuchszeiten
Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12Uhr, Montag und Donnerstag auch von 14 bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung.

