Beirat für Gleichstellungsfragen
Der Beirat für Gleichstellungsfragen berät den Gemeinderat zu allen Fragen der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie zur Frauenförderung und unterstützt dessen Arbeit durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Verhandlungsgegenstände, die vom Oberbürgermeister als relevant für die Chancengleichheit eingestuft werden, sind im Beirat für Gleichstellungsfragen vorzuberaten, bevor sie auf die Tagesordnungen der zuständigen Ausschüsse oder des Gemeinderates gesetzt werden.
Der Beirat besteht aus fünfzehn sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, die die Bereiche Bildung und Qualifikation, Arbeitsmarkt und Wirtschaft und Gesellschaft abdecken, sowie zehn Mitgliedern des Gemeinderats. Des Weiteren gehört auch ein Vertreter des Gesamtpersonalrats dem Beirat für Gleichstellungsfragen an.
Der Beirat für Gleichstellungsfragen tagt sechsmal jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich.
Sitzungskalender und Tagesordnungen
Die Geschäftsführung für den Beirat für Gleichstellungsfragen liegt bei der Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern.

