Abfallgebühren
In Stuttgart werden Abfallgebühren erhoben. Grundlage zur Berechnung der Gebühren sind die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.
Stuttgart verbindet die Erhebung der Abfallgebühren mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer
Abwassergebühren
Gehwegreinigungsgebühren
Auskunft und Information
- Wenn Fragen zur Festsetzung und Änderung der Abfallgebühren, der Aussetzungs- und Stundungszinsen oder dem Erlass der Abfallgebühren bestehen, wenden Sie sich bitte an folgendes Sachgebiet der Stadtkämmerei:
Hausgebührenveranlagung
- Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt:
Einnahmen (Sachgebiet der Stadtkämmerei) -
Schuldnername Telefonnummer (Vorwahl: 0711) A - Gd 216 - 73 00 Ge - Hag 216 - 63 65 Hah - Hg 216 - 37 74 Hh - O 216 - 23 86 P - Stq 216 - 63 65 Str - Z 216 - 37 74 0 - 9 216 - 37 76
Grundstücksverkauf melden
Ein Grundstücksverkauf sollte der Stadtkämmerei gemeldet werden, damit ab dem 1.1. des Folgejahres die Grundbesitzabgaben beim neuen Eigentümer erhoben werden können.
AWS - Abfallwirtschaft Stuttgart
Zum Thema Abfallentsorgung finden Sie hier ein breites Spektrum an Informationen und Online-Services des städtischen Eigenbetriebs AWS - Abfallwirtschaft Stuttgart:
www.stuttgart.de/
aws
Rechtsgrundlage
- Rechtsgrundlagen: Abfallwirtschaftsatzung zuletzt geändert am 4.11.2010 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 44 vom 21.10.2010).
- Hausgebührensatzung zuletzt geändert am 15.12.2011 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 51/52 vom 22.12.2011).

